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Die absolute Mehrheitswahl
PRINZIP:
- Wahl in Einpersonenwahlkreisen
- bei Erreichen der absoluten Mehrheit zieht Kandidat ins Parlament ein
- bei Ausbleiben der absoluten Mehrheit erfolgt . Wahlgang
- alle Kandidaten mit einem Stimmenanteil von mindestens 5 % sind zum
2.Wahlgang zugelassen; zum Sieg genügt die relative Mehrheit
- vor Beginn kommt es zu Wahlabsprachen der schwächeren Parteien, diese
empfehlen ihren Wählern, Kandidaten größerer, sympathisierender Parteien zu wählen
- Anzeichen für Koalitionen
- bei Uneinigkeiten unter den schwächeren Parteien während den Wahlabsprachen kommt es zur Zersplittung der Stimmen , woraus eine Gegenpartei ihren Vorteil ziehen kann
- Ziel: Bildung von klaren Mehrheiten im Parlament
- Im Bezug auf Gerechtigkeit und Funktionalität ist die absolute Mehrheitswahl zwischen relativer Mehrheitswahl und einer Verhältniswahl anzusiedeln.
WIRKUNG:
Einpersonenwahlkreis: pro Wahlkreis zieht eine Person ins Parlament ein; es gibt soviel E. wie
Sitze im Parlament absolute Mehrheit: Kandidat erhält mehr als
0 % der gültigen
Stimmen
relative Mehrheit: Kandidat erhält mehr gültige Stimmen als jeder andere
Mehrheitsbildender Effekt: ein kleiner Stimmenvorteil verwandelt sich in eine deutliche Mehrheit Disproportionalität: Mißverhältnis Pluralität: vielfältiges Vorhandensein und Nebeneinanderbestehen (z. B. von politischer Ansichten und Interessen) Hochburgenbildung: Ergebnis einer Wahlkreiseinteilung, welche die Anzahl der Stimmen f r die Opposition auf einen bestimmten Wahlkreis konzentrieren und somit
deren Erfolg eindämmen soll
WK 1
WK 2
WK 3
WK 4
WK 5
% der Sitze
% der Gesamtstimmen
A
B
C
Sitzen nach dem 2.Wahlgang. Es stellten sich 3 Parteien A, B & C in 5
Wahlkreisen (WK) zur Wahl.
Proze nte de r Sitzve r te ilung
Prozent der Gesammtstimmen
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