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Die Europäische Union
Gründung der EU
Europa als Gemeinschaft wurde am 9. Mai 1950 geboren. Der damalige französische Außenminister Robert Schuman erklärte, dass es unbedingt nötig wäre, Europa zu vereinen und wirtschaftliche Grundproduktionen zusammenzulegen, um den Frieden beibehalten zu können.
Weiters schlug Schuman vor, ein gemeinsames europäisches Organ zu errichten, von dem aus die gesamte Wirtschaft beobachtet, gelenkt und verwaltet werden solle, um politische und wirtschaftliche Vormachtstellungen sowie Unterdrückungen zu verhindern.
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Montanunion, wurde zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande gegründet.
Weil diese Idee als Grundlage unserer heutigen Europäischen Union am 9. Mai zum ersten Mal an die Öffentlichkeit gelangte, beschlossen die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen von Mailand 1985, diesen Tag in Zukunft als "Europatag" zu feiern.
Diese Staaten errichteten 1953 einen gemeinsamen Markt für Kohle und Eisenerz und beseitigen Zölle und mengenmäßige Beschränkungen auf diese Rohstoffe. Dadurch wurden Arbeits- Produktions- und Lieferbedingungen für alle Staaten vereinheitlicht. Nur zwei Jahre später beschlossen die 6 Außenminister, die europäische Integration auf die gesamte Wirtschaft auszudehnen.
Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) werden in Rom unterzeichnet
(die "Römischen Verträge");
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg und Parlamentarische Versammlung werden gegründet
Unterzeichnung eines Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA) von Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und dem Vereinigten Königreich in Stockholm
Die Exekutivorgane der 3 Gemeinschaften EWG, Euratom und EGKS werden zusammengelegt. Die Europäischen Gemeinschaften (EG) verfügen über eine Kommission und einen Rat.
Erste Pläne für die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion
Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten den Europäischen Gemeinschaften bei.
Beitritt von Griechenland
Beitritt von Spanien und Portugal
Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA): Anderungsvertrag der Römischen Verträge zur schrittweisen Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992
Der 1992 unterzeichnete 'Maastrichter Vertrag' zur Gründung der Europäischen Union, bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften, tritt in Kraft
Schwerpunkte des Vertrages sind die Errichtung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Einführung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion für 1999
Der 1991 beschlossene Europäische Wirtschaftsraum zur Abschaffung der Handels-Barrieren zwischen EU und EFTA tritt in Kraft
Österreich, Schweden und Finnland treten der Europäischen Union bei
Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien tritt in Kraft.
Das Schengener Abkommen regelt die Durchführung eines freien Personenverkehres zwischen diesen Staaten. Auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland, Schweden und Österreich (1998) treten bei
Die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt wird errichtet
Österreich übernimmt in der zweiten Jahreshälfte erstmals den Vorsitz im Rat der Europäischen Union
Durch den 1997 unterzeichneten Vertrag von Amsterdam werden die Grundlagen der EU erneut grundlegend verändert.
Schwerpunkte dieses Vertrages sind:
Beschäftigungspolitik
Vertiefung der GASP
Verbesserung der Zusammenarbeit in Justiz und Inneres
Schaffung der Grundlagen der Erweiterung
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) tritt in Kraft. Der Euro wird in 11 EU-Staaten (später auch Griechenland) zunächst als Buchgeld eingeführt
Seit 1. Jänner 2002 ist der Euro in diesen 12 EU-Ländern als Bargeld in Verwendung
Beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 werden die Verhandlungen mit 10 Beitrittskandidaten erfolgreich abgeschlossen. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern können am 1. Mai 2004 in die EU aufgenommen werden.
Österreich in der EU
Das Verhältnis Österreichs zu der EU bekam durch das Binnenmarktprogramm eine zentrale Bedeutung. Allerdings war die EU-Frage kein rein wirtschaftliches Thema, auch politische Zusammenhänge fielen stark ins Gewicht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Österreich in den Marshall-Plan eingebunden. Damit war eine weltpolitische West-Orientierung gegeben. Der Beitritt zum Europarat (1956) ermöglichte eine frühe Teilnahme an der europäischen Zusammenarbeit. Wegen Österreichs Neutralität konnte es nicht der 1957 gegründeten EWG beitreten (da politische Gemeinsamkeiten ein Ziel waren), sondern unterzeichnete 1960 zusammen mit sieben anderen Staaten die Verträge zur Gründung der EFTA.
1972, als das Freihandelsabkommen zum Abbau der Binnenzölle und anderer Einfuhrbeschränkungen in Kraft tritt, bekommt Österreich zum ersten Mal die Macht der EG zu spüren. Die Gemeinschaften bestanden im letzten Moment darauf, 20% der Industrieprodukte von diesem Zollabbau auszunehmen, um sich vor der Konkurrenz (vor allem Österreich) zu schützen. Betroffen waren vor allem Österreichs damals erfolgreichste Industrieexportwaren, Legierungen und Edelstahl.
Trotzdem war Österreich durch diesen Außenhandel schon stark in die EG eingebunden, doch schon aufgrund seiner Neutralität wurde über einen Beitritt noch lange nicht diskutiert.
Doch 1989 überreichte schließlich der damalige Außenminister Dr. Alois Mock dem französischen Ratsvorsitzenden Roland Dumas den österreichischen Antrag auf die EU-Mitgliedschaft, mit der Bedingung, dass Österreich seinen Status der immerwährenden Neutralität beibehalten will und darf.
Das Europäische Parlament entschließt am 3. Februar 2000 mehrstimmig (406 zu 53 bei 60 Enthaltungen) erstmals in der Geschichte der Europäischen Union, ein Mitgliedsland mit diplomatischen Sanktionen zu belegen. Die 14 EU-Partner haben auf den Eintritt der Freiheitlichen Partei (FPÖ) Jörg Haiders in die österreichische Regierung reagiert, indem sie die bilateralen Beziehungen zur Republik einstellten: Es finden keine Kontakte und Botschaftertreffen auf zwischenstaatlicher Ebene mehr statt und österreichische Kandidaten werden bei der Vergabe von internationalen Amtern nicht mehr unterstützt.
Obwohl die Sanktionen eher symbolischer als praktischer Natur sind - Österreichs Mitarbeit in den EU-Gremien, über die inzwischen fast alle internationalen Beziehungen laufen, wird davon nicht berührt -, ist darüber doch eine heftige Auseinandersetzung in ganz Europa entbrannt. Befürworter wie Gegner berufen sich dabei auf die Werte der Demokratie.
Die Befürworter erklären, dass Europa eine 'Wertegemeinschaft' (Bundesaußenminister Joschka Fischer) sei, die sich deutlich von den 'beleidigenden, fremdenfeindlichen und rassistischen Außerungen Jörg Haiders' (Europaparlament-Präsidentin Nicole Fontaine) abgrenzen müsse.
Es gehe den EU-Staaten um 'klare Signale, eine Art symbolische Politik' (der außen-politische Repräsentant der EU, Javier Solana).
Am 12. September 2000 wurden, nach Begutachtung der politischen Situation Österreichs durch die von der EU entsandten 'Drei Weisen', die Sanktionen vom damaligen Vorsitzland Frankreich, das die Sanktionen gegen Österreich sehr befürwortete, wieder aufgehoben.
Wichtige Organe der EU
Das Europäische Parlament ist eine der grundlegenden Institutionen der Europäischen Union und die einzige Körperschaft, die (seit 1979) alle 5 Jahre direkt durch die Bürger der Mitgliedsstaaten gewählt wird. Da es kein allgemeines europäisches Wahlrecht gibt, geschieht dies nach der jeweiligen nationalen Wahlordnung. Einige Rechte sind allerdings gleich, z.B. Wahlrecht mit 18 Jahren, die Gleichheit von Männern und Frauen und das Wahlgeheimnis. In Belgien, Griechenland und Luxemburg herrscht Wahlpflicht.
Seit dem Maastrichter Vertrag, der 1993 in Kraft getreten ist, können alle Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union im Wohnsitzland wählen und gewählt werden.
Sitz des Parlaments ist in Straßburg. Zusätzliche Tagungen und die Beratungen der 17 ständigen Ausschüsse finden in Brüssel statt, das Generalsekretariat befindet sich in Luxemburg. Es besteht aus 626 Abgeordneten, die nach der Einwohnerzahl der Mitgliedsstaaten aufgeteilt werden (Österreich ist derzeit mit 21 Abgeordneten vertreten). Geleitet wird das Parlament vom Präsidenten des EU-Parlaments; derzeit hat dieses Amt der Ire Patrick Cox über.
Es teilt sich in einigen Fällen die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen).
Es teilt die Haushaltsfunktion mit dem Rat und spielt eine wesentliche Rolle bei der Verabschiedung des Haushalts.
Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Das Parlament stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen.
Außerdem übt es über sämtliche EU-Institutionen eine politische Kontrolle aus.
Im Rat ist jeder EU-Staat durch einen Vertreter auf Ministerebene vertreten, der für die Regierung seines Staates verbindlich handelt.
Je nach Beratungsgegenstand setzt sich der Rat der EU aus den zuständigen Fachministern der EU-Mitgliedsstaaten zusammen, z. B. aus den Landwirtschaftsministern im Agrarrat, den Außenministern im Rat für Allgemeine Angelegenheiten, den Verkehrsministern im Verkehrsrat etc. Je nach Relevanz der Bereiche tagen die Fachministerräte monatlich (wie z. B. die Räte für Allgemeine Angelegenheiten, für Wirtschaft und Finanzen und für Landwirtschaft) oder zwei- bis viermal pro Jahr.
Der Sitz ist in Brüssel, wo, mit Ausnahme der Monate April, Juni und Oktober (in Luxemburg), auch die Ministertagungen stattfinden. Die Präsidentschaft wird abwechselnd 6 Monate lang von einem Mitgliedsstaat übernommen. Zurzeit hat Griechenland den Vorsitz, Österreich hatte ihn im 2. Halbjahr 1998 und wird die Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 wieder übernehmen)
Um die in den Verträgen festgelegten Ziele zu erreichen, trifft der Rat auf Vorschlag der Kommission Entscheidungen und fasst Beschlüsse.
Seit In-Kraft-Treten des Vertrags von Maastricht 1993, der die Rolle des Europäischen Parlaments deutlich stärkte, ist der Rat der EU nicht mehr alleiniges legislatives Organ. Es müssen in einigen zentralen Bereichen Rechtsakte von Rat und Parlament verabschiedet werden.
Seine Beschlüsse fasst der Rat je nach Bereich
einstimmig z. B. in manchen Bereichen des ersten Pfeilers wie Steuerrecht, Strukturfonds, Industrie und Kultur sowie in den beiden anderen Pfeilern außer bei der Durchführung gemeinsamer Aktionen;
jeder Staat hat dabei unabhängig von seiner Größe eine Stimme und das Vetorecht;
mit einfacher Mehrheit; hier hat ebenfalls jeder Staat eine Stimme;
mit qualifizierter Mehrheit in den meisten Bereichen des ersten Pfeilers wie z. B. Binnenmarkt, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und Umwelt und bei der Durchführung gemeinsamer Aktionen.
Über seine Beschluss fassende, legislative Funktion hinaus ist der Ministerrat das Organ, in dem die nationalen Regierungen der EU-Länder ihre jeweils spezifischen Interessen vertreten und zugleich ihre nationalen Politiken untereinander koordinieren können. Es wird versucht, einen Ausgleich zwischen den europäischen Zielen und den nationalen Interessen zu finden.
Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, wo Mitarbeiter aus allen Euro-Mitgliedsstaaten beschäftigt sind. Sie ist vollkommen unabhängig und darf keine Weisungen von anderen Organen einholen oder entgegennehmen. Ihre Aufgaben werden vom Rat der Zentralbankpräsidenten, vom Direktorium und vom Erweiterten Rat erfüllt, die eng mit den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten.
Die EZB ist das Rückgrat des Eurosystems. Ihr Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, erreicht sie durch folgende Aufgaben:
Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes festzulegen und auszuführen
Devisengeschäfte durchzuführen
Banknoten auszugeben
Das Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern
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