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Obligatorische Arbeit aus Politik - Alexander Kleineberg
Europa:
Europäischer Rat:
Der Europäische Rat hat seinen Sitz in Brüssel, hier treffen die
15 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU), sowie der Präsident
der Europäischen Kommission (kein Stimmrecht) zweimal im Jahr zusammen oder bei
einem Sondergipfeltreffen. Sie bestimmen die sog. Grundsatzentscheidungen
(oberste Entscheidungsinstanz) und behandeln Zukunftsfragen. Beschlossen wird
im Konsensverfahren (kein vorgeschriebenes Abstimmungsverfahren).
Ministerrat (Rat der Europäischen Union):
Der MR hat seinen Sitz in Brüssel. Jeder Mitgliedstaat hat einen Sitz,
die 15 Jeweiligen Fachminister (z.B. Umwelt->Umweltrat) treffen sich hier.
Die Präsidentschaft wechselt alle 6 Monate. Der MR ist die Ebene der nationalen
Interessenvertretung. Er besitzt legislative Funktion -> Gesetzgebung mit
dem EP / Abstimmung und Überwachung der nationalen Wirtschaftspolitik / GASP.
Es wird je nach Artikel einstimmig (GASP/Innen- und Justizpolitik), mit
qualifizierter -oder einfacher Mehrheit entschieden.
Europäisches Parlament:
Hat seinen Sitz in Straßburg, die 626 Abgeordnete sind einerseits nach
Bevölkerungsgröße und politischer Ausgewogenheit verteilt, andererseits
entsprechen die politischen Fraktionen der Parteizugehörigkeit und nicht der
Nationalität. Das EP bekam zunehmende Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Zusammen
mit dem MR besitzt es das Budgetrecht. Ihm ist die Kontrollfunktion der
Kommission vorbehalten. Abstimmungen nach einfacher Mehrheit bzw. nach
entsprechenden Bestimmungen. Das EP wurde zum ersten mal 79' direkt gewählt
=> als einzige europäische Institution demokratisch legitimiert.
Europäische Kommission:
Hat ihren Sitz in Brüssel, sie besteht aus 15+5 Kommissiare (je einer
pro Land und ein weiterer für die großen 5[D;F;I;GB;E]).
Exekutive - Ausführung und Kontrolle der Gemeinschaftspolitik - Vertretung der
EU in internationalen Organisationen. Nur die Kommission besitzt das sog.
Initiativrecht. Die Kommission stimmt nach außen immer einheitlich ab. Der
Präsident (Romano Prodi) übernimmt die politisch Führung.
Europäischer Gerichtshof:
Der EuGH sitzt in Luxemburg, er besteht aus 15 Richter, aus jedem
Mitgliedsstaat einer. Er sichert die Wahrung des EU Rechts bei der Auslegung
und Anwendung der EG-Verträge. Seine Entscheidungen sind für nationale Gerichte
bindend (EU-Recht bricht Nationalrecht). Zuständigkeit nur in der ersten Säule.
Gewaltenteilung in der EU:
Horizontale GT Legislative Exekutive
Judikative
ER EK EuGH
MR
EP
Subsidaritätsprinzip:
Prinzip das die Bewältigung der öffentlichen Aufgaben durch EU-Bürgernahe
Politik, beginnend mit der kleinsten Ebene
(~>kommunal~>regional~>national~>europäisch
(supranational)
durch die zuständigen Regierungen/Mitgliedsstaaten durchgeführt werden soll.
Erst wenn diese Regierungen/Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, verschiebt
sich die Regelungskompetenz nach oben. Bis zur letzten Instanz - der EU. Zwei
Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Ziele der Maßnahmen können nicht ausreichend durch die Mitgliedstaaten erreicht
werden.
- Die Ziele können durch die europäische Gemeinschaft besser erreicht werden.
Einheitliche Europäische Akte:
Sie war die erste Reform der Gründungsverträge der Europäischen
Gemeinschaft (EG). Im Feb. 86' unterzeichneten die 12 Mitgliedstaaten das
Papier, am 1. Juli 87' wurde sie ratifiziert. Sie ist Grundlage für den
europäischen Binnenmarkt, die europäische politische Zusammenarbeit und sie
brachte institutionelle Reformen. Außerdem war sie mit der Grundlage für
die EPZ, der Vorreiter der GASP.
Vertrag von Maastricht:
Am 7. Feb. 92' Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union.
1. Nov. 93' Inkrafttreten des Vertrages. Entstehung der EU als solche
(davor EWG).
Die drei Säulen der EU - Inhalt des Vertrages:
1) Die Europäische Gemeinschaft
- Wirtschafts- und Währungsunion in drei Phasen.
a) Aufhebung aller Grenzen und Beschränkungen innerhalb der EU für die Bürger
Europas, für den Warenverkehr, für Dienstleistungen und für Kapital (vier
Freiheiten).
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, eines europäischen Finanzmarktes und eines
gemeinsamen Sozialraums (Abkommen über die Sozialpolitik -> ermächtigt die
Mitgliedstaaten in einzelnen Bereichen der Sozialpolitik verbindliche
Entscheidungen zu treffen).
b) Herstellung von Konvergenz, sowie Preisstabilität,
Wechselkurse und Langfristig niedrige Zinsen.
c) Der Euro - Konvergenzkriterien - Tauschverhältnis.
2) Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Aktive Friedenssicherung, Festigung von Demokratie.
- Mitsprache der Union in den politischen Weltorganisationen.
- Herausbildung einer eigenen Sicherheitsidentidät (WEU).
3) Innen- und Justizpolitik
- Befaßt sich mit Asylpolitik, Außengrenzen und
Einwanderungspolitik.
- Bekämpfung des organisierten Verbrechens.
Vertrag von Amsterdam:
Der Vertrag wurde am 16/17. Juni 97' unterzeichnet, und am 1.
Mai 99' ratifiziert. Mit dem Vertrag wurden wesentliche Punkte von Maastricht
ergänzt und vereinheitlicht. Es gab Fortschritte in vier zentralen Feldern.
1) Stärkung der GASP
- Gewährleistung von Frieden und Sicherheit.
- Amt eines hohe Vertreters für die GASP (z.Z. Solana).
- Übertragung der Petersberg-Aufgaben in den EU-Vertrag.
2) Grundrechtsschutz für Unionsbürger
- Gemeinsame Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik.
- Europäische Sozialpolitik.
- Stärkung des Umweltschutzes.
3) Verbesserung der Zusammenarbeit bei Justiz und Inneres
- Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.
- Gemeinschaftliche Asyl- und Einwanderungspolitik.
- Weiterentwicklung Europol.
4) Handlungsfähigkeit der Union
- Vereinfachung der Mitentscheidungsverfahren.
- Ausweitung der Mitentscheidungsbefugnisse des EP.
Das zentrale Anliegen ist das Erreichen eines hohen Beschäftigungsgrad.
Dazu wurde ein neues Beschäftigungskapitel in den Vertrag aufgenommen. Trotzdem
bleibt die Entscheidungskompetenz bei den Mitgliedsstaaten.
Vertrag von Nizza:
Der Vertrag wurde Dez. 00 unterzeichnet, er ist noch nicht ratifiziert. Ein
Hauptanliegen war die Stimmenneugewichtung innerhalb der EU. Im MR erhalten die
"vier Großen" statt 10 jetzt 29 Stimmen. In EK und im MR gilt nach der
Ratifizierung die qualifizierte Mehrheit. Das EP erhält eine neue
Sitzverteilung. Mit diesen Reformen wird die EU auf die baldige Erweiterung
vorbereitet. Wenn die Union auf 27 Mitglieder angewachsen ist, soll die Größe
der Kommission entschieden werden. Ein weiterer großer Schritt ist die
Unterzeichnung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
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