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Referat Wie finanziert sich die Kirche?

sonstige referate

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Wie finanziert sich die Kirche?

I.         Zur Stellung von Kirche und Staat

Es gibt viele Bereiche, in denen sich die Aufgaben von Kirche und Staat überschneiden, z.B. in den sozialen Bereichen, in der Erziehung, in Teilen der Öffentlichkeitsarbeit. Um Konflikte zu vermeiden, muss das Verh ltnis zwischen diesen beiden Institutionen eindeutig geklärt sein.

Verschiedene Staaten haben hierzu verschiedene Möglichkeiten gew hlt.

Die Kirche ist Staatskirche

2. Die Stellung der Kirche gleicht der Rechtsstellung, die der einzelne Staatsrger sowie die Vereinigungen der Staatsbürger haben. Die Kirche hat keine Sonderstellung. Dies bezeich- net man als volle oder laizistische Trennung.

Die Kirche hat eine besondere Stellung und besondere zutzliche Rechte. Man bezeichnet dies als hinkende Trennung. Nach dieser Möglichkeit ist das Verh ltnis zwischen Kirche und Staat in unserem Land, der Bundesrepublik Deutschland, geregelt.

Gleichzeitig bestehen zwischen dem Heiligen Stuhl und den einzelnen Staaten oderndern, bei uns auch Bundesl ndern, spezielle Kirchenverträge (Konkordate), um die Zusammenarbeit von Kirche und Staat genauer zu regeln.

II.        Kirchliche Finanzierungsmöglichkeiten

Die Kirche benötigt laufend finanzielle Mittel, um ihren vielfältigen Aufgaben nachkommen zu

können. Die Art und Weise, wie sich Kirche in den verschiedenenndern finanziert, ist ab- h ngig von der jeweiligen Regelung des Verh ltnisses zwischen Kirche und Staat.

Inndern, in denen die Kirche als Staatskirche besteht, wie dies z.B. in England, den skan- dinavischen Staaten und Chile der Fall ist, stellt der Staat die Finanzierung der Kirche sicher. Das hat den Vorteil, dass der Kirche stets Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Andererseits wirkt der Staat auf die Regelung kirchlicher  Angelegenheiten ein. So müssen z.B. in England Kirchengesetze vom Parlament genehmigt werden, Biscfe werden auf Vorschlag des Premierministers von der Königin ernannt, auch bei der Einstellung der Geistlichen spricht der Staat mit. Die Kirche als Staatskirche ist in grem Maße vom Staate abhängig.

Ferner gibt es die nder,in denen eine laizistische Trennung von Kirche und Staat besteht. In diesen Ländern, zu denen z.B. auch die USA und Frankreich gehören, finanziert sich die Kirche durch die Spenden ihrer Mitglieder. Die Zuwendungen beruhen also auf Freiwilligkeit. Nun muss die Kirche, um genügend Spenden zu bekommen, die Gläubigen motivieren. Deshalb ist es notwendig, interessante Gottesdienste mit mitreißenden Predigten abzuhalten, um mög-

lichst viele Gläubige zu erreichen und Geld von ihnen zu erhalten. So geht in den USA auch kein Klingelbeutel, sondern ein Knisterbeutelhrend des Gottesdienstes durch die Reihen. Nicht Münzen sollen klingeln, sondern Geldscheine, d h. möglichst hohe Beträge sind erwünscht.

Diese Situation führt jedoch leicht zu der Gefahr, dass im Gottesdienst mehr Wert auf die us- sere Darstellung, ja Unterhaltung des 'Publikums' gelegt werden könnte. Außerlichkeiten tre- ten in den Vordergrund, die Auseinandersetzung mit Glaubensinhalten, also das Wesentliche, nimmt eine untergeordnete Stellung ein. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass die Kirche un-

ter den Einfluss kapitalkr ftiger Geldgeber geraten kann.

In unserem Land besteht die hinkende Trennung, d.h. der Staat hat der Kirche eine besondere Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes verliehen. Der Staat hilft der Kirche bei der Finanzierung ihrer Aufgaben, indem er die Mittel für sie bei den Kirchenmitgliedern einzieht. Die Finanzämter ziehen nicht nur die Steuern zur Finanzierung der Staatsausgaben ein, sondern

auch die Kirchensteuer. Diese ist als Betrag in Höhe von 10 % der Lohn-oder Einkommensteuer festgesetzt und wird gemeinsam mit der Steuer berechnet und eingezogen Damit ist ein gewisser Ausgleich zwischen der finanziellen Situation und dem Bei-

trag der Kirchenmitglieder gegeben. Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer ist bei allen Mitgliedern der Kirche, die erwerbstätig sind und ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen, zwangsweise gegeben.

Gleichzeitig ist die Kirche verpflichtet, die erhaltenen Mittel zur Bezahlung von Personal- und Sachaufgaben zu verwenden und nicht dazu, das Vermögen der Kirche zu mehren.

Damit unterstützt der Staat die Arbeit der Kirche in vielen Bereichen, ob es das Betreiben von kirchlichen Kinderrten, Schulen, Krankenh usern, Alten- und Pflegeheimen ist, die oft einen

sehr guten Ruf besitzen und auch Menschen offen stehen, die nicht katholischen Glaubens sind.Das Gehalt der Gemeindeschwester, die Hilfsbedürftige betreut, das Gehalt des Priesters, der eine Gemeinde versorgt oder in Institutionen wie Krankenh usern, Gef ngnissen, bei der Bundeswehr ein Ansprechpartner für seelische Nöte ist, all dies ist durch dieses Modell weit- gehend sichergestellt. Gleichzeitig gehört es zu den Aufgaben der Pfarrer, wöchentlich vier Stunden Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen.

Dem Vorteil dieser Finanzierungsmöglichkeit, einen festen finanziellen Rahmen für kirchliche

Vorhaben zu sichern, könnte der Nachteil gegenüber stehen, dass ein Pfarrer sich nicht unbedingt bemühen muss, Gl ubige zu motivieren, da er auf jeden Fall sein Gehalt bekommt. Auch bei der Abhängigkeit der Kirche von dem f r ihre Finanzierung sorgenden Staatren mögliche Konflikte denkbar.

Die  Kirche hat weitere Einkünfte durch die Einnahmen aus dem Kirchenvermögen, die Kollekten in der Kirche und aus Sammlungen.

So wird z.B. das Engagement kirchlicher Organisationen in der Dritten Welt, das nicht nur dem Gedanken des Missionierens dient, sondern wichtige Entwicklungshilfen leistet, vorwiegend aus Spendensammlungen finanziert.

Für mich war es eindrucksvoll, früher mit anderen Sternsingern von Haus zu Haus zu ziehen und für die Unterstützung von Kindern in der Dritten Welt Gelder zu sammeln.



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