Kommanditgesellschaft
Eine ähnlich typische
"Personengesellschaft" wie die OHG (offene Handelsgesellschaft) stellt KG
(Kommanditgesellschaft) da. Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich in dem
Punkt von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der
Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf einen
bestimmten Betrag (Einlage) beschränkt ist.
Die Gesellschafter die unbeschränkt
haften werden als Komplementäre bezeichnet, die nur beschränkt haftenden
Kommanditisten. Jede KG muss sowohl jeweils mindestens einen unbeschränkt
haftenden Komplementär als auch mindestens einen teilweise haftende
Kommanditisten haben. Die Einlage kann in Geld, Sachwerten oder auch in
Diensten eingebracht werden. Der Name des Komplementärs muss in der Firma
erscheinen, Kommanditisten sind von der Geschäftsführung grundsätzlich
ausgeschlossen. Man kann jedoch diesen Punkt im Gemeinschaftsvertrag anders
regeln. Kommanditisten selbst sind an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nur in Höhe ihrer eigenen
Einlage beteiligt. Kommanditisten verfügt selbst über bestimmte Kontrollrechte.
Die Haftsumme der Kommanditisten, die auch ins Handelsregister eingetragen
werden muss, wird bei Errichtung der KG im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Außerdem ist der Kommanditanteil vererblich. Die Kommanditgesellschaft
unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Die Gewinne werden einheitlich und
gesondert und bei den Gesellschaftern zur Einkommenssteuer herangezogen. Die KG
selbst unterliegt der Gewerbe- und der Umsatzsteuer.
Die Idee der KG ist es, sowohl einerseits
Gesellschafter, die bereit sind, durch persönlichen Einsatz ein Unternehmen zu
führen und dafür auch uneingeschränkt mit ihren Vermögen zu haften, und
anderseits Gesellschafter, die allein Kapital zur Verfügung zur Verfügung
stellen wollen. Häufig wird in der Praxis als persönlich haftender Komplementär
der KG eine GmbH verwendet ("GmbH & Co. KG"). Damit wird im Ergebnis eine
persönliche Haftung auch des Komplementärs beschränkt. Gleichzeitig unterliegt
die KG als Personengesellschaft weniger strengen rechtlichen Anforderungen als die
GmbH.
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien
(KgaA) ist eine besondere Art der Aktiengesellschaft und der KG. Sie ist eine
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit einem in Aktien zerlegten
Grundkapital, für deren Schulden mindestens ein Gesellschafter persönlich und
-+unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter mit Aktien am
Grundkapital beteiligt sind. Die KgaA
hat jedoch bisher nur relativ geringe Verbreitung gefunden.