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Das österreichische Steuer- und Versicherungswesen
Gliederung:
Das Versicherungswesen:
Einführung in die österreichische Versicherungswirtschaft
Der Unterschied Sozialversicherung und Privatversicherung
Einige spezielle Arten der Versicherung
Das Steuerwesen:
2.1) Einführung - wieso ist Steuern zahlen notwendig?
2.2) Die Einkommenssteuer
2.3) Die Umsatzsteuer
3) Anhang - Literaturangabe
Das Versicherungswesen:
Einführung in die österreichische Versicherungswirtschaft
Jeder Mensch ist im Laufe seines Lebens gewissen Risiken ausgesetzt! Seien es nun Unfälle, Krankheiten, Diebstähle, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse. Die Idee der Versicherung besteht darin, dass, falls ein solcher Fall eintreten sollte, der oder die Versicherte(n) für einen solchen Fall vorgesorgt hat und der daraus entstandene Schaden für den Versicherten möglichst gering wenn nicht gar bei Null liegen sollte. Dies soll nicht bedeuten, dass eine Versicherung das Allheilmittel zur Vorsorge gegen unvorhergesehene Ereignisse ist, sonder dass sie nur deren Auswirkungen lindern kann! Durch den Abschluss einer Versicherung kann somit der eigentliche Schaden nicht verhindert werden, sondern es werden nur die daraus entstandenen finanziellen Verluste zu einem gewissen Teil an die Versicherung abgewälzt.
Natürlich bietet eine solche Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen nicht kostenlos an. Der oder die Versicherten muss (müssen) in einem festgelegten Zeitraum (z.B.: monatlich) einen bestimmten Betrag an die Versicherungsgesellschaft zahlen. Dies nennt man die (Versicherungs-)Prämie. Diese Prämie soll nicht nur die anfallenden Kosten für einen eventuellen Schadensfall decken sondern auch die Verwaltungskosten und die anfallenden Kosten für die Rückversicherung(en) (Auf Grund des zum Teil hohen Risikos sind die meisten Versicherungen wiederum rückversichert).
Nun stellt sich die Frage wie es nun eine Versicherung schafft die zum Teil sehr hohen Kosten durch die Auszahlung einer Polizze zu tragen. Dies ist durch 3 "Stützpfeiler" einer Versicherung möglich:
1)Durch den Risikoausgleich: Auf Grund der hohen Zahl der Versicherten gleicht sich für die Versicherung das Risiko aus, dass plötzlich alle Versicherten ihren Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, da statistisch nur wenige betroffen sind. (Beispiel: Brandschutzversicherung: Wenn 100 Häuser bei einer Versicherung Brandschutzversichert sind und statistisch gesehen nur 1 Haus jährlich brennt ist somit ein gewisser Risikoausgleich gegeben. Natürlich unterliegen diese statistischen Werte jährlichen Schwankungen. Es gilt auch: Desto höher das Risiko eines Eintretens eines Schadensfalles, desto höher fällt auch die Versicherungsprämie aus)
2)Durch die Risikoteilung: Große Risiken werden meist nicht nur von einer Versicherung sondern von mehreren Institutionen getragen. Versicherungen sind wiederum rückversichert.
3)Durch die Risikoverteilung: Versicherungen werden in verschiedenen Sparten angeboten, so dass Sparten mit häufigen Schadensfällen Sparten mit seltenen Schadensfällen gegenüberstehen (z.B.: Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung - Brandschutzversicherung).
Logischerweise werden nicht alle durch Prämien erhaltenen Gelder von der Versicherung sofort benötigt und werden deswegen auf dem Kapitalmarkt von der Versicherung veranlagt. Aus diesem Grund sind Versicherungs- und Bankwesen eng miteinander verknüpft.
Das System der Rückversicherung:
Oft ist der Versicherer (das Versicherungsunternehmen) gegenüber dem Versicherungsnehmer rückversichert. Das bedeutet, dass falls die Polizze des Versicherungsnehmers in Kraft tritt, und somit der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Leistung erbringen muss, um nicht den ganzen Schaden allein tragen zu müssen, der Versicherer bei einem weiteren Versicherer für einen solchen Fall rückversichert ist (siehe Risikoteilung).
Für den Versicherungsnehmer sind folgende Punkte zu bedenken um zu erörtern, ob sich eine Versicherung überhaupt lohnt:
Bündelversicherungen: oft ist es günstiger eine sogenannte "Bündelversicherung" abzuschließen, als lauter einzelne Versicherungen (z.B.: Haushaltsversicherung).
Man sollte vor Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages verschiedene Anbieter miteinander vergleichen um den "idealsten" Partner zu finden
Ebenso muss sich der Versicherungsnehmer bewusst sein, dass auch er sich zu einer Leistung verpflichtet (z.B.: zur Einhaltung des Vertrages über einen gewissen Zeitraum wie z.B. 10 Jahre, in der er verpflichtet ist die Prämie zu zahlen). In der Regel besteht jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Unrichtige Angaben über den Wert der versicherten Gegenstände bringen meist keine Vorteile, da dadurch in einem Schadensfall nur ein Teil des Wertes durch die Versicherung ersetzt wird.
Die Verpflichtungen des Versicherten:
Die Prämien sind rechtzeitig zu zahlen
Den Versicherungsfall sowie etwaige Veränderungen sofort zu melden
Schäden so gering wie möglich zu halten
Denn Versicherungen sind von ihren Leistungen befreit wenn:
Zum Zeitpunkt des Schadensfalles die Erstprämie noch nicht bezahlt wurde
Der Schaden durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt wurde
Der Versicherte den Eintritt eines Schadens durch seine Handlungsweise in Kauf genommen hat
Der Unterschied Sozialversicherung und Privatversicherung:
1.2.1) Die Sozialversicherung:
Jeder Österreicher ist dazu verpflichtet seinen Beitrag zur Sozialversicherung zu leisten (Momentan beträgt der Prozentsatz ungefähr 16,65% des Bruttoeinkommens (bei Angestellten) bis max. zur Höchstbemessungsgrundlage von derzeit ca. 45500S). Somit zahlt man als Österreicher maximal etwa 7500S Sozialversicherung pro Monat. Als Arbeitsloser ist man automatisch sozialversichert ohne zu zahlen (Solidarität).
Die Vorteile:
Es ist eine gesetzlich festgelegte Leistung
Die Beitragshöhe wird trotz gleicher Leistungen nach dem Einkommen geregelt und ist somit ein Beitrag zur Solidarität in unserem Staat
Die Träger sind Staatsbetriebe oder Anstalten des öffentlichen Rechts und somit als Angehörige des Staates vor Konkurs und dergleichen bewahrt (-> rel. sichere Auszahlung der geforderten Leistungen)
Es existiert keine Risikenauslese, d.h. die Sozialversicherung darf ein ihr Kraft des Gesetzes zugewiesenes Versicherungsverhältnis nicht ablehnen und die Sozialversicherung darf niemanden wegen eines hohen Risikos abweisen (AIDS-Kranke, Behinderte,)
Ebenso ist die Sozialversicherung nicht gewinnorientiert und somit fließen alle eingezahlten Gelder (Ausnahme Verwaltungsaufwand) wieder an die Versicherten zurück
Die Absicherung im Alter, bei welcher Privatversicherungen oft aussteigen
Die Nachteile:
Es ist eine Pflichtversicherung
Als gesunder, junger Mensch mit gutem Einkommen ist eine private Versicherung sicherlich bei besserer Leistung günstiger
Die Versicherungsleistungen beziehen sich bei vielen Dingen (z.B.: Zahnprobleme, nur auf das absolut notwendige
Sparten der Sozialversicherung:
Die Krankenversicherung
Die Unfallversicherung
Die Pensionsversicherung
Die Arbeitslosenversicherung
1.2.2) Die Privatversicherung:
Obwohl jeder Österreicher dazu verpflichtet ist den Sozialversicherungsbeitrag zu leisten, steht es ihm oder ihr ebenso frei weitere private Versicherungen bei anderen Anbietern abzuschließen. Es ist jedoch nicht möglich sich von der Sozialversicherung abzumelden.
Die Vorteile:
Frei vereinbarte Verträge
Risikoübernahme für alle versicherbaren Gefahren
Vertraglich festgelegte Leistung
Beitragshöhe nach dem Risiko (Aquivalenzprinzip)
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich innerhalb des privaten Rechts (z.B.: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz,)
Träger der Versicherungen sind private, gewinnorientierte Unternehmen
Die Nachteile:
Private Versicherungen sind nicht "solidarisch", sie sind gewinnorientiert, d.h. dass im Gegensatz zur Sozialversicherung das Schadensrisiko für die Versicherung in die Prämie miteinbezogen wird (Nachteil für Alte, kranke Personen, möglicherweise ein Vorteil für Jüngere)
Private Versicherungen werden immer versuchen den Schaden für sich selbst möglichst gering zu halten, d.h. dass sie immer nur die möglichst geringste Geldleistung im Schadensfall an den Versicherungsnehmer überweisen werden
Leider finden private Versicherungen all zu oft Lücken in den Verträgen (Polizzen), welche sie ausnutzen und den Versicherungsnehmer oft "leer aussteigen lassen" (man lese das Kleingedruckte!)
1.3) Einige spezielle Arten der Versicherung:
1.3.1) Die Lebensversicherung:
Eine sogenannte Lebensversicherung hat den Sinn, dass für den Fall des Versterbens (oder auch der physischen Einschränkung, Invalidität) der versicherten Person (Versicherungsnehmer) für dessen Hinterbliebene der gewohnte Lebensstandard gesichert bleibt (=Ablebensfall). Manche Lebensversicherungen werden auch im gestiegenen Alter (oder nach abgelaufenem Vertrag) ausbezahlt und bieten somit auch eine Altersvorsorge (=Erlebensfall).
Bei der Lebensversicherung verpflichtet sich der Versicherer zu einem bestimmten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme and den Versicherungsnehmer auszubezahlen (bzw. an den Begünstigten). Zusätzlich zur Versicherungssumme wird die - zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes nur geschätzte - Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Die Versicherungsleistung wird nicht oder nur zum Teil erbracht (nur der Rückkaufwert wird rückerstattet), falls der Versicherte sich bestimmten Gefahren aussetzt (z.B.: gefährliche Sportarten) oder falsche Angaben über Gesundheit oder ähnliches macht. Für Lebensversicherungen gilt im Allgemeinen eine Versicherungssteuer von 4%.
Die Prämie ist jener Betrag der vom Versicherten in einem gewissen Zeitraum (monatlich, jährlich,) an den Versicherer gezahlt wird. Der durch die Veranlagung von Prämien erzielte Gewinn des Versicherers muss zu mindestens 85% an den Versicherten wieder ausbezahlt werden (=Gewinnbeteiligung).
Kündigung der Versicherung: Der Versicherte hat jederzeit die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen. Daraus erwachsen ihm aber einige Nachteile, die den Wert der Versicherung auch eventuell unter den Rückkaufwert fallen lassen könnten. Ebenso hat er die Möglichkeit der Prämienfreistellung auf Zeit. Durch eine solche Freistellung verringert sich natürlich auch der am Ende ausbezahlte Betrag (mathematisches Verfahren zur Berechnung). Die Begründung des Versicherers für den unter dem tatsächlichen Rückkaufswert des Vertrages liegenden Betrages der Rückzahlung der Versicherung an den Versicherten, insbesondere während der ersten Hälfte der Laufzeit des Versicherungsvertrages, liegt darin, dass der Versicherer gleich zu Beginn den vollen Versicherungsschutz übernommen hat und damit ein größeres Risiko trug.
1.3.2) Die Krankenversicherung:
Die Krankenversicherung ist eine Versicherung, welche zur Vorsorge für Krankheitsfälle und Ahnlichem dienen soll.
Der Versicherer verpflichtet sich (je nach Vertrag) gegenüber dem Versicherungsnehmer:
zum Ersatz der Kosten, die durch medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallsfolgen sowie Entbindung entstanden sind.
Zum Ersatz der Kosten einer Zahnbehandlung
Zur Leistung eines Tag- bzw. Krankengeldes oder
Zur Übernahme der Kosten des Aufenthaltes in einem Pflegeheim
Die private Krankenversicherung hat ihre Zweckmäßigkeit vor allem in gesteigerten Leistungen gegenüber der verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialversicherung). Eine Kündigung einer solchen Versicherung ist nur zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich (3-monatige Kündigungsfrist) oder nach einer Leistungsverminderung / Prämienerhöhung des Versicherers. Der Versicherte erhält ebenfalls (ähnlich der Gewinnbeteiligung bei der Lebensversicherung) eine Beitragsrückvergütung, da allfällige Überschüsse in einem Fonds gesammelt und nach bestimmten Regeln an die Versicherungsnehmer ausbezahlt werden (oder auch dem Prämienkonto gutgeschrieben werden).
Ein weiterer Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist der Geltungsbereich. Die Leistungen werden nicht nur in Österreich sondern auch in allen EU und EWR-Ländern erbracht.
Einige Vertragsmöglichkeiten: Spitalskostenversicherung, Krankenhaus-Taggeldversicherung, Pflegegeldversicherung,
1.3.3) Die Unfallversicherung:
Eine Unfallversicherung stellt nach einem Unfall bestimmte Kapitalsummen bereit. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung (in die Sozialversicherung integriert) erbringt eine private Unfallversicherung Leistungen nicht nur bei Arbeits- sondern auch bei Freizeit- und Sportunfällen.
Was ist ein Unfall? Ein Unfall ist ein vom Willen der versicherten Person unabhängiges Ereignis, welches plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht. Unter diesen Vorraussetzungen gelten auch als Unfälle:
Ertrinken
Verrenkungen, Zerrungen, Zerreißungen
Verbrennungen, Verbrühungen, Stromschläge (auch Blitze)
Einatmen von Gasen oder Dämpfen, einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen
Kinderlähmung und Zeckenbiss
Wundstarrkrampf und Tollwut in Folge eines Unfalls
Der Unfallschutz umfasst nicht Unfälle:
die durch ausüben von Risikosportarten sich ereignen
die im Rahmen eines Vergehens gegen ein Gesetz entstehen (z.B.: Einbruch,)
die im unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen oder Unruhen entstehen, falls der Versicherte zu den Unruhestiftern gehört
radioaktive Strahlung
Herzinfarkt
die durch Alkohol oder andere Drogen mit hervorgerufen werden
die sich durch lenken eines Kfz ereignen, für welches der Versicherte keine Lenkerberechtigung hat
Die vom Versicherten an den Versicherer zu zahlende Prämie richtet sich nach dem Versicherungsumfang (Versicherungssumme) und nach dem Beruf des Versicherten (Gefahrenklassen I und II). Andert sich eine dieser Bedingungen so ist dies vom Versicherten unverzüglich zu melden.
Dafür werden vom Versicherer geboten:
ein Taggeld für vorübergehende Invalidität
ein Betrag, welcher der körperlichen Schädigung entspricht für bleibende Invalidität
für den Todesfall ein Kapitalbetrag für den Begünstigten (meist ein Familienangehöriger,)
für einen unfallsbedingten Spitalsaufenthalt ein Spitalgeld
Ersatz der notwendigen Heilkosten, die durch den Unfall entstanden sind
Bergungskosten
Rückholkosten bei Unfall im Ausland
Zu beachten ist jedoch dass sämtliche Leistungen durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt sind! Bei Invalidität wird nicht die volle Versicherungssumme ausbezahlt, sondern ein von einem Facharzt ausgerechneter Prozentsatz welcher die Funktionsweise einzelner Glieder prozentuell bewertet, aus welcher sich dann die prozentuelle Invalidität ergibt.
1.3.4) Die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung:
Der Zweck den Kfz-Kaskoversicherung, im Gegensatz zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung, ist jener, dass ein Schaden am Fahrzeug ersetzt wird, ohne dass die Frage des Verschuldens zu prüfen ist. Sie leistet Ersatz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs oder der im Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Zubehör und Sonderausstattung.
Es gibt 2 Varianten der Kaskoversicherung:
Die Elementarkaskoversicherung: ersetzt Schäden durch Naturgewalten, Brand, Explosion, Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch des versicherten Kfz, sowie durch Berührung mit Haarwild.
Die Kollisionskaskoversicherung: ersetzt Schäden durch Unfall und Vandalismus.
Die Höhe der Ersatzleistung bei Schaden an dem Fahrzeug richtet sich nach dem wert des Kfz. Liegt ein Totalschaden vor oder wenn die Kosten der Wiederherstellung zuzüglich des Fahrzeugrestwertes (Wrackwert) den Zeitwert übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden), so leistet der Versicherer jenen Betrag den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand hätte aufwenden müssen. Bei Teilschaden leistet der Versicherer die Reparaturkosten.
Nichthaftung der Versicherung bei:
Kosten für Ersatzwagen
Nutzungsausfall
Für Verschleißreparaturen
Brems- Betriebs- und reine Bruchschäden
Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
Die Prämie berechnet sich durch den Wert des Fahrzeuges und ist abhängig vom, vom Versicherten gewählten Selbstbehalt.
2) Das Steuerwesen
2.1) Einführung - wieso ist Steuern zahlen notwendig?
Der (österreichische) Staat braucht Einnahmen um seinen wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben nachkommen zu können. Diese verpflichtenden Abgaben der Bürger an den Staat (= Bund, Länder und Gemeinden) nennt man Steuern! Die Steuern dienen zum bestreiten des Finanzbedarf ohne direkte Gegenleistung. Die Steuern stellen die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle des Staates dar. Es kann nahezu alles besteuert werden und die jeweilige Politik des Staates (der Regierung) bestimmt den Grad der Besteuerung. Besteuert werden Einkommen, Vermögenswerte und Umsätze.
Die Steuerhoheit liegt in Händen des Bundes, die Verwaltungsbehörden sind das Finanzministerium (derzeit: Finanzminister Grasser), die Finanzlandesdirektionen und die Finanzämter.
Man gliedert in direkte und indirekte Steuern:
Direkte Steuern: bei direkten Steuern sind Steuerträger und Steuerzahler identisch. Die wichtigsten direkten Steuern sind die Lohn- und Einkommenssteuer. Weitere direkte Steuern wären die Gewerbesteuer oder die Vermögenssteuer.
Indirekte Steuern: Hier sind im Gegenteil zu den direkten Steuern der Träger und der Zahler der Steuer nicht identisch. Die bedeutendste indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer (erbringt etwa 1/3 der Steuereinnahmen). Der Steuerzahler ist hierbei der Endverbraucher, und der Unternehmer muss die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer an die Finanzverwaltung abführen. Ihm erwachsen keine zusätzlichen Belastungen.
Die Höhe der Steuersätze kann entweder proportional oder progressiv gestaltet sein. Die Mehrwertsteuer ist zum Beispiel proportional gestaltet -> unabhängig von der Höhe des besteuerten Betrages zahlt der Steuerzahler denselben Prozentsatz. Anders ist dies bei der progressiven Besteuerung, hier richtet sich der gezahlte Betrag (= die Steuerzahlung) nach dem besteuerten Betrag (z.B.: Lohnsteuer).
Wer ist steuerpflichtig? Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn der Aufenthalt länger als 6 Monate im Jahr dauert.
Beschränkt steuerpflichtig sind jene Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Wohnort haben -> es werden nur die in Österreich bezogenen Einkünfte besteuert.
2.2) Die Einkommenssteuer:
Für die Einkommenssteuer sind folgende Einkunftsarten steuerpflichtig:
Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (Bauern, Gärtner,)
Einkommen aus selbständiger Arbeit (Arzte, Rechtsanwälte,)
Einkommen aus Gewerbebetrieb (Tischler, Friseur,)
Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Pensionen, Krankengelder, Unfallrenten,..)
Einkommen aus Kapitalvermögen (Zinsenerträge,)
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (Wohnungen vermieten/verpachten)
Sonstige Einkünfte (bestimmte Leibrenten,)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
-Sonderausgaben und - außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen (Steuerbemessungsgrundlage)
Die Steuerpflicht beginnt ab einem Einkommen von jährlich 120.000S für Lohnsteuerpflichtige und 96.000S jährlich für Bezieher anderer Einkünfte.
Die Einkommenssteuer wir jeweils vom gesamten Einkommen eines Kalenderjahres berechnet. Falls lohnsteuerpflichtige Einkünfte nicht ganzjährig bezogen wurden, kommt es durch die Jahresberechnung im Regelfall zu einer Gutschrift (in Ausnahmefällen auch zu einer Nachforderung).
Sachbezüge: Üblicherweise wird der Arbeitnehmer mit Geld entlohnt, in manchen Fällen aber auch (teilweise) in Sachleistungen. Sie sind nach dem Mittelpreis des Verbrauchsortes zu bewerten und dementsprechend auch zu besteuern. Bestimmte Sachbezüge sind jedoch steuerfrei, wie z.B.: Weihnachtsgeschenke bis 2550S oder Betriebsausflüge bis 5000S.
Dienstwagen: Wenn der Arbeitnehmer ein firmeneigenes Kfz für Privatfahrten (auch Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) benützt, sind als Sachbezug monatlich 1,5% der Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer), maximal 7000S anzusetzen. Wird das Kfz monatlich nur max. 500km genutzt halbiert sich die Zahlung.
Dienstwohnung: Als Sachbezug gilt ein Wert der dem Baujahr und dem Wert der Wohnung entspricht (Eigentumswohnung). Bei einer Mietwohnung gilt als Sachbezug die tatsächliche Miete samt Betriebskosten minus 25%.
Weitere: Kfz - Abstellplatz, Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse, Mobiltelefon, Incentive-Reise.
Steuerfreie Leistungen:
Familienbeihilfe
Wochengeld (aus Sozialversicherung)
Karenzurlaubsgeld und Karenzurlaubshilfe
Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversorgung sind ab 2001 steuerpflichtig!
Auch folgende Bezüge sind unter Einbezug des besonderen Progressionsvorbehaltes (nicht näher erläutert) steuerfrei:
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sowie Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete
Bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz
Bestimmte Bezüge nach dem Zivildienstgesetz
Steuertarif:
Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommenssteuertarif berechnet. In Österreich ist dies ein so genannter Stufentarif. Er besteht aus Prozentsätzen die auf jeweiligen Tarifstufen angewendet werden, und aus Steuerabsetzbeträgen, die vom Ergebnis der Tarifberechnung unmittelbar abgezogen werden. Erst durch die Kombination der beiden ergibt sich die Steuerschuld.
Tarifstufen ab 2000
Einkommen |
|
Prozentsätze |
|
Bis 50.000S |
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Über 50.000S |
Bis 100.000S |
|
Über 100.000S |
Bis 300.000S |
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Über 300.000S |
Bis 700.000S |
|
Über 700.000S |
|
|
Beispiel: Das steuerpflichtige Jahreseinkommen 2001 beträgt 290.000S. Davon fallen 50.000S in die erste Tarifstufe zu 0%. 50.000S in die zweite Tarifstufe von 21% (10.500S) und die restlichen 190.000S fallen in die dritte Tarifstufe zu 31% (58.900S). Tarifsteuer ohne Absetzbeträge daher 69.400S!
Steuerabsetzbeträge:
Allgemeiner Steuerabsetzbetrag: 12.200 S pro Jahr
Arbeitnehmerabsetzbetrag 750S pro Jahr
Verkehrsabsetzbetrag 4.000S pro Jahr
Pensionistenabsetzbetrag 5.500S pro Jahr
Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag 5.000S pro Jahr
Kinderabsetzbetrag 700S pro Monat und Kind
Unterhaltsabsetzbetrag 350S bis 700S pro Monat und Kind
Der Allgemeine Steuerabsetzbetrag: 12.200S
Der allgemeine Steuerabsetzbetrag beträgt 12.200S jährlich, verändert sich aber einkommensabhängig und steht ab einem Einkommen von 487.400S jährlich nicht mehr zu. Er wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt.
Der Verkehrsabsetzbetrag: 4.000S
Anspruch: aktive Arbeitnehmer. Auch er wird automatisch vom Arbeitnehmer berücksichtigt, er gilt pauschal die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab.
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag: 750S
Auch er wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Anspruch haben alle aktiven Arbeitnehmer.
Der Pensionistenabsetzbetrag: 5.500S
Anspruch: Pensionsbezieher. Er wird automatisch von der pensionsauszahlenden Stelle berücksichtigt. Ab 2001 kommt es für Pensionsbezüge ab 230.000S zu einer Einschleifung und ab 300.000S steht kein Absetzbetrag zu.
Der Alleinverdiener / Alleinerzieherabsetzbetrag: 5.000S
Anspruch: Alleinverdiener (mind. 6 Monate im Jahr verheiratet) und Alleinerzieher (wer mind. 6 Monate im Jahr in keiner ehelichen Gemeinschaft lebt). Der Anspruch gilt auch wenn der Ehepartner (ohne Kind) nur max. 30.000S jährlich verdient oder max. 60.000S jährlich bei einem Kind oder mehr.
Kinderabsetzbetrag: 700S pro Monat und Kind
Anspruch: Familienbeihilfenbezieher. Für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, steht jedoch kein Kinderabsetzbetrag zu.
Unterhaltsabsetzbetrag:
Monatlich 350S für das erste Kind, 525S für das Zweite und jeweils 700S für das Dritte und jedes weitere alimentierte Kind.
Anspruch: Alimentierende
Alimentierender ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind - für das weder ihm noch dem Ehepartner Familienbeihilfe gewährt wird - nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet.
Mehrkindzuschlag: 400S monatlich für das dritte und jedes weitere Kind
Anspruch: Bezieher von Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder, das Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (2001: 532.800S =12*Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung).
Die Pendlerpauschale:
Die kleine Pendlerpauschale: steht zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist. Es beträgt:
Entfernung |
Betrag jährlich S |
Betrag monatlich S |
Ab 20km |
|
|
Ab 40km |
|
|
Ab 60km |
|
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Die große Pendlerpauschale: steht zu wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist. Es beträgt:
Entfernung |
Betrag jährlich S |
Betrag monatlich S |
Ab 2km |
|
|
Ab 20km |
|
|
Ab 40km |
|
|
Ab 60km |
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2.3) Die Umsatzsteuer:
Sie beträgt in Österreich im Allgemeinen 20%, für gewisse Umsatzsteuer-begünstigte Produkte wie z.B.: Speisen, Getränke, nur 10%.
Der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens:
die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt
der Eigenverbrauch im Inland
die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet
der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen
Der Umsatzsteuer leistende Unternehmer darf die Umsatzsteuer in der Rechnung NICHT gesondert ausweisen (Im Gegensatz zu den USA, in denen es z.B.: in Restaurants erlaubt ist die Umsatzsteuer getrennt anzuführen, und somit dem Kunden die Möglichkeit gibt zu sehen welchen Teil der Staat und welchen wirklich der Unternehmer erhält).
3) Anhang - Literaturangabe:
Planquadrat Erde 3 - Veritas Verlag
Die Versicherung und ihre einzelnen Sparten - Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
Gut Versichert - die Sozialversicherung in Österreich - Broschüre im Auftrag der österreichischen Sozialversicherungsträger
www.bmf.gv.at - Homepage des Bundesministeriums für Finanzen
Referate über:
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