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Referat Arbeitsschutz

gemeinschaftskunde referate

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Arbeitsschutz

Das Recht auf Arbeit gert zu den wesentlichen Elementen der modernen Industriegesellschaft, Ausgewogene und gerechte arbeitsrechtliche Bestimmungen sind Grundlage sozialer Sicherheit und sozialen Friedens. Der Arbeitnehmerschutz hat sich aus den Arbeitsbedingungen des 19. Jahrhundert heraus entwickelt und wurde im Jahre 1891 als Gesetz gefaßt. Inhaltlich befaßte es sich mit Frauen-, Nacht- und Kinderarbeit. Außerdem

schrieb es die Arbeitszeit in den Fabriken, Bergwerken, Werften und Werkstätten fest und brachte die Sonntagsruhe. Schon damals forderte der Reichstag eine zusammenfassende Regelung des Arbeitsrechts. Zahlreiche Versuche, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, sind in diesem Jahrhundert gescheitert, zuletzt 1977. Deshalb ist das Arbeitsrecht immer noch in zahlreichen Einzelgesetzen und in zahllosen Gerichtsurteilen verstreut.


Der im 19. und 20. Jahrhundert entwickelte Arbeitsschutz läßt sich untergliedern in den technischen und den sozialen Arbeitsschutz.


Technischer Arbeitsschutz

Durch das Grundgesetz hat der Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers eine verfassungsrechtliche Grundlage. Für den Staat folgt daraus die Verpflichtung zumindest die zentralen Eckwerte des technischen Arbeitsschutzes vorzugeben. Zum technischen Arbeitsschutz gehören alle Maßnahmen, die dazu beitragen Leben und Gesundheit des arbeitenden Menschen zu schützen, insbesondere Verordnungen über Gewerbe, Maschinen Sicherheit am Arbeitsplatz und Unfallverhütungsvorschriften


Sozialer Arbeitsschutz

Die soziale Verantwortung, welche der Staat dem Arbeitnehmer gegenüber übernommen hat, verpflichtet ihn, dem arbeitenden Menschen ein Gefühl der Sicherheit des Arbeitsplatzes zu verschaffen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Arbeitnehmers, sowie den Rechten aus Betriebsordnung und Tarifvertrag, hat der Gesetzgeber deshalb im Rahmen des sozialen spezielle Gesetze erlassen, die den Arbeitnehmer, als offensichtlich dem Arbeitgeber benachteiligten, im Allgemeinen und besonders benachteiligten Arbeitnehmergruppen im Speziellen schützen sollen:


 das Kündigungschutzgesetz (KSchG),

 das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),

 das Schwerbehindertenschutzgesetz und

 das Mutterschutzgesetz (MuSchG).




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