Betriebstechnik | Biographien | Biologie | Chemie | Deutsch | Digitaltechnik |
Electronica | Epochen | Fertigungstechnik | Gemeinschaftskunde | Geographie | Geschichte |
Informatik | Kultur | Kunst | Literatur | Management | Mathematik |
Medizin | Nachrichtentechnik | Philosophie | Physik | Politik | Projekt |
Psychologie | Recht | Sonstige | Sport | Technik | Wirtschaftskunde |
Ähnliche Berichte:
|
Projekte:
|
Papers in anderen sprachen:
|
gemeinschaftskunde referate |
Aspekte der Gerechtigkeit
· Tugend
· Relativierung von eigenen Interessen, Sympathien, Wünschen u. Vorlieben
· Inhaltliche Aspekte vor personalen Aspekten
Bereitschaft zur Unterwerfung unter eine Unparteiische Instanz
Dimensionen des Gerechtigkeitsbegriffs
· Gesellschaft/Staat als soziales Ganzes
Besondere (austeilende) Gerechtigkeit (i. particularis) gegenüber dem Bürger
Besondere ausgleichende Gerechtigkeit (Tauschg , Wiedergutmachungsg., Strafg )
der Bürger untereinander
Allgemeine G. und legale G. (ius universalis/legalis) der Bürger gegen ber dem Staat: Staatsbürgerliche Pflichten, die jeder Bürger erfüllen muß (Gesetze befolgen)
Gerechtigkeit als Kardinaltugend
· Die Seele wird in 3 Teile gegliedert, denen wiederum jeweils eine Tugend zugeordnet wird. Über allem steht die Gerechtigkeit:
· Vernunft - Weisheit
Mut - Tapferkeit
Begierde - Mäßigung
Maßstäbe der materialen Gerechtigkeit
Mater. Gerechtigkeitstheor. Sind darauf gerichtet, konkrete Aussagen darüber zu machen, was gerecht und was ungerecht ist
· Jedem das Seine: allgemeinstes und inhaltsarmes Kriterium
· Jedem das Gleiche in Bezug auf grundlegende Rechte
· Jedem nach seinen Verdiensten
· Jedem nach seinen Bedürfnissen
Gerechtigkeitstheorien
Materiale Theorien: inhaltlich orientiert, Gerechtigkeit wird argumentativ abgeleitet z.B. aus Vorstellungen von der Natur des Kosmos, der göttlichen Weltordnung .
Prozedurale Theorien: orientiert an Methoden zur Begründung der Gerechtigkeit
z.B. durch das Modell des Gesellschaftsvertrages. Kompetenz, Unvoreingenommenheit, Redlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Vernunft sind Voraussetzungen und Kriterien des rationellen Streitgespräches
· Göttliche Schöpfungsordnung: Gerechtigkeit Gottes als des Richters schlie t den Aspekt der Gnade mit ein u. apelliert an den Menschen, mit der göttl. Rechtsordnung zu leben, dem Bund Gottes mit Israel entsprechend.
Smith versucht G. aus der Natur des Menschen abzuleiten. Er leitet aus dem
Begriff Gesetze und Regeln f. den Umgang miteinander ab, die durch den Einsatz strafender Gewalt abgesichert werden müssen. Schuldgefühl ist zwar eine Naturanlage des Menschen, reicht aber als Kontrollinstanz nicht aus.
· Hobbes: Freiheit nur, wenn sie den Staat nicht 'stört', kein Widerspruch, Naturzustand=Krieg aller gegen alle=absolute Anarchie=absolute Freiheit, Leviathan=Staat:alle schlie en sich zusammen-Schutz und Sicherheit des einzelnen, Staat=absolutistisch, mit einem Herrscher
Kant: Naturzustand als rationale Konstruktion eines Zustandes der Rechts- und Verfassungslosigkeit, eines Zustandes tendenzielell gewaltsamer Konfliktlösung, der seine Überwindung fordert; vernünftig eine Ordnung, die durch ein allgemeines Gesetz bestimmt ist, durch universale Gerechtigkeit
· Gesellschaftsvertrag als Vernunfteinsicht, Gleichheit aller Menschen durch die Bestimmung des Menschen als Vernunftwesen und bestimmte Vorstellungen des Menschen blieben bis ins 20. Jh. Erhalten
Mill Vernunft- und Naturorientierung
· Rawls: Grundsätze:
Gleiches Recht für alle auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten
2. Soziale und wirtschaftl Ungerechtigkeiten sind so zu gestalten, daß sie a) zu jedermanns Vorteil dienen und sie b) mit Positionen und Amtern verbunden sind, die jedem offenstehen.
Positives Recht
Vom Menschen, insbesondere vom Gesetzgeber gesetztes Recht
· Recht und Ethik und Recht und Sittlichkeit haben begrifflich und grundsätzlich nichts miteinander zu tun
Ethisch verwerfliche oder bedenkliche Rechtsnormen sind nach dieser Auffassung gültige Rechtsnormen
· Wertneutraler Standpunkt: auf eine ethische Fundierung des Rechts wird begrifflich verzichtet
Muß vom Staat garantiert sein
Staat garantiert Recht, indem er an die Nichtbeachtung der Rechtsnormen nachteilige Rechtsfolgen anknüpft, die er in aller Regel mit Mitteln der Staatsmacht durchsetzt
· Nur vom Machthaber gesetztes Recht sei Recht, und nur was er als Unrecht bestimme, könne als Unrecht gelten
Macht steht über dem Recht
Positives Recht als solches kann nie Unrecht sein
Naturrecht(überpositives Recht)
· Natürliches oder vernünftiges Recht
· Rechtsnormen müssen bestimmten moralischen Anforderungen genügen, die in der
Natur des Menschen liegen
Als zentral und für jede weitere Rechtsnorm verbindlich betrachtet wird z.B. das Prinzip der Menschenwürde.
Es darf keine Rechtsnorm geben, die ethisch verwerflich ist
Auch positives Recht kann Unrecht sein
Der Maßstab der Gerechtigkeit des positiven Rechts ist das Naturrecht.
Radbruch-Formel:
Das positive Recht hat aus Gründen der Rechtssicherheit Vorrang vor dem berpositiven Recht. Wenn jedoch der Widerspruch zwischen positivem und berpositiven Recht zu groß wird, hat das positive Recht in Form von Gesetzen als 'unrichtiges Recht' der Gerechtigkeit (Naturrecht) zu weichen.
Rechtsregeln:
· Werden zu bestimmten Zeiten in einer Gestimmten Gesellschaft aufgestellt.
Sind insoweit dokumentiert
Sind einklagbar, erzwingbar; zum Recht gehört auch immer der Vollzug, die
Durchsetzung und die Sanktion
Können aufgegeben werden, wenn sie niemand mehr beachtet; eine Rechtsnorm, die sanktionslos jeden Tag übertreten werden kann, zerbricht
· Und sie beziehen sich vor allem auf das äußere Verhalten der Menschen und schreiben keine ausdrückliche Gesinnung vor
Moralregeln:
· Gelten allgemein
Brauchen nicht dokumentiert zu werden
Sind in der Regeln nicht einklagbar
· Gelten auch gegen zahlreiche Verstö e
· Und sie beziehen sich in erster Linie auf das innere Verhalten der Menschen Diese Unterscheidungen schärfen den Blick für die Eigenart moralischer Fragestellungen und Argument.
Rechtsstaat:
· Gewaltenteilung: Aufteilung der Staatsgewalt auf Legislative, Exekutive und
Judikative: Einschränkung und Mä igung der Macht und gegenseitige Kontrolle
· Grundrechte
· Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
· Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte
Berechenbarkeit und Voraussehbarkeit staatlicher Machtäußerung
(Rechtsgarantie))
Begriff des Rechtsstaates:
2 Prinzipien:
Garantie der Menschenrechte
Gewaltenteilung plus Folgeprinzipien
Demokratie im Rechtsstaat:
Sicherung des inneren Friedens
· Freiheitssicherung
· Herstellung und Sicherung rechtlicher Gleichheit aller Menschen: 'Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ' (Art. 3 1 GG)
Sozialer Ausgleich: Der Staat ist aufgerufen zum aktiven Eingreifen in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen zur Stützung der Schwachen und Beschränkung der Starken
Steuerung gesellschaftlicher Prozesse durch das Recht
Sozialstaat
· Er ist dem Ideal sozialer Gerechtigkeit verpflichtet
Es sollen die materiellen Voraussetzungen für die Betätigung von Freiheit geschaffen werden
Ausgleich sozialer Ungerechtigkeit und Chancengleichheit für alle
Referate über:
|
Datenschutz |
Copyright ©
2024 - Alle Rechte vorbehalten AZreferate.com |
Verwenden sie diese referate ihre eigene arbeit zu schaffen. Kopieren oder herunterladen nicht einfach diese # Hauptseite # Kontact / Impressum |