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Kultur ins Grundgesetz
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Präambel
• Artikel : Status Quo
1) Im Grundgesetz
2) In der Wirklichkeit
• Artikel : Standpunkte verschiedener Institutionen zur Kulturfrage
1) Vorteile
2) Nachteile
3) Versuch, die Meinung eines Experten zu erhaschen
4) Synthese
• Artikel : Zur Bedeutung des Grundgesetzes
1) Geschichte
2) Ableitungen
• Artikel : Zur Bedeutung von Kultur
• Artikel : Konsequenzen auf das Ausgangsproblem I
1) Widerlegung der Nachteile
2) Im Hinblick auf Demokratie – Sozioment
• Artikel : Zur Bedeutung von Sprache
1) Das Deutsche
2) Kompetenzen der Sprache
• Artikel : Konsequenzen auf das Ausgangsproblem II
1) Notwendigkeit des partiellen Schutzes 2) Exkurs: Die Bedeutung des Deutschen 3) Vergleich mit Frankreich
Schlussbestimmungen
• Quellenverzeichnis
Präambel
Im Bewusstsein meiner Verantwortung vor meinem Gemeinschaftskundelehrer und meinem Kurs, von dem Willen beseelt, eine fundierte, dialektische Erörterung im Verbund mit Ausführungen meiner persönlichen Ansicht zu der Fragestellung, ob Kultur und Sprache ins Grundgesetz gehören, zu liefern, habe ich kraft der freien Meinungs ußerung eines jeden und nach mühevollen Tagen der Recherche und des Nachdenkens diese Ausarbeitung verfasst.
Artikel : Status Quo
1) Im Grundgesetz: In der gegenwärtigen Lage gibt es keine grundgesetzliche Verankerung von Kultur in der Bundesrepublik Deutschland. Die einzigen Stellen, an denen sie Erwähnung findet, handeln von dem Schutz vor Kulturabwanderung ins Ausland (Art. 73, Abs. 1, Punkt
5a), welcher in dem Kompetenzbereich des Bundes liegt, und von dem Grundrecht auf freie Kunst schaffung) (Art. 5, Abs. 3) als ein Teil der allgemeinen Kultur. Während letzteres einfach zu verstehen ist, n mlich als das Recht, uneingeschränkt seiner Muße freien Lauf zu lassen und dabei nicht staatlich zensiert zu werden – wie im Dritten Reich, wo sogenannte
„entartete Kunst“ verboten und sogar öffentlich vernichtet wurde (Bücherverbrennungen) , solange man keine diskriminierenden, subversiven oder andere Absichten hegt, die im Widerspruch zu dem Grundgesetz stehen, ist ersteres dagegen ungleich komplizierter. Ich fasse es so auf, dass der Bund dafür Sorge zu tragen hat, dass in Deutschland oder von Deutschen für Deutschland erstellte einzigartige Kultur (z.B. Statuen, Denkm ler oder Bauten) in materieller Form nicht dauerhaft im Ausland bleibt und ideelle Kultur nicht von anderen übernommen wird und gleichzeitig bei uns niedergeht (demnach wäre es verboten, dass alle Schwarzwälder Maidl die Bollen aus ihren Hüten reißen, an französische Karnevalverkleidungsgeschäfte verkaufen und künftig geschlossen ohne Bollen herumlaufen . Dieses Ziel des Bundes wird besonders in der Frage nach der Beutekunst der Alliierten, die zum Großteil immer noch ungeklärt ist, in seiner Relevanz deutlich.
2) In der Wirklichkeit: Von diesen Formalien abgesehen herrscht in der Republik ferner der allgemeine politische Konsens, dass Kunst und Kultur, egal aus welchem Land, zu fördern seien, ungeachtet der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies zeigt sich unter anderem in dem erm ßigten Mehrwertsteuersatz von nur 7% - statt der normalen 19% - für Kulturgüter, worunter auch Bücher und Eintrittskarten für div. kulturelle Veranstaltungen fallen – jedoch nicht Musikalben und Filmträger –, und den staatlichen Subventionen für kulturelle Zwecke, die 2007 den Bund mit 667 Millionen Euro an Ausgaben belasteten , denen keinerlei, zumindest monetäre, Einnahmen gegenüberstanden, was gegen den Gesamthaushalt von ungefähr 260 Milliarden Euro wenig erscheint (etwa 2,57 Promille; also immerhin mehr, als der Durchschnittstrinker an Gutem verträgt , jedoch viel ist in Anbetracht der Tatsache, dass dieses Geld unerzwungen an Museen, Theater, Einrichtungen der Musikpflege, nichtwissenschaftliche Bibliotheken u. . gespendet wurde, ohne dass es vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt h tte werden können. Und dabei ist der Bund nicht einmal Hauptträger der Kulturhoheit, sondern es sind die Länder, die sich prim r darum kümmern, wie sie es sich auch in ihre Landesverfassungen geschrieben haben (z.B. LandesVerfBdWtt. Art. 3c: 1) Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger. . Dennoch lässt es sich der Bund nicht nehmen, über die Kulturstiftung des Bundes einige Gelder an weitere Stiftungen und Organisationen wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Klassik Stiftung Weimar u. . fließen zu lassen. Um exemplarisch eine konkrete Zahl zu nennen, erwähne ich an dieser Stelle die j hrliche Finanzierung mit 1 Million Euro von den fünf deutschen Bundeskulturfonds von darstellender Kunst bis Literatur) , nebst einer Fülle von anderen Projekten (wie „Jedem Kind ein Musikinstrument . Spannend bleibt es, die Politik der neugewählten Bundesregierung zu beobachten, denn diese hat zwar kein explizites Staatsziel Kultur in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, jedoch spricht sie sich klar für
Kulturförderungen aus Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine unverzichtbare Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft ) und sieht den Bund
dafür verantwortlich. Man fragt sich nun jedoch, wie ernst es den Parteien damit ist, denn
schon im letzten Koalitionsvertrag - dem der großen Koalition - konnte man lesen:
„Kulturförderung ist keine Subvention, sondern Investition in die Zukunft.“, was praktisch eine wörtliche Vorlage des aktuellen Textes ist, und letztere ging sogar noch weiter und titulierte Deutschland als Kulturstaat dem Thema Kultur in dem Vertrag eine ganze Seite mehr widmend. Man erwarte interessiert die nächste Legislaturperiode. Nun könnten die Länder bei der Einschreibung von Kultur ins Grundgesetz zwar um ihre Kulturkompetenz fürchten, jedoch sehe ich dazu keinen Anlass, denn sie dürfen ja immer noch mit ihren Mitteln fördern, was ihnen beliebt, und die Bundessubventionen pardon: investitionen) als willkommene Erg nzung ihrer Arbeit, die vielmehr unterstützt als reinpfuscht, sehen. Desweiteren ist das Grundgesetz selbiges für Deutschland mit all seinen Ländern und nicht ausschließlich für den Bund, weshalb auch manche Länder, darunter Baden – Württemberg, auf einen eigenen Grundrechtekatalog unter Berufung auf das Grundgesetz (Art. 2) verzichten.
Artikel : Standpunkte verschiedener Institutionen zu der Kulturfrage
1) Vorteile: Um den Draht der Verständigung zwischen der Regierung und der Kulturszene nicht abreißen zu lassen, sondern vielmehr in einer Form von Kommunikation zu bleiben, die Bedürfnisse und Mängel darlegt, wurde im Jahr 2003 eine Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ ins Leben gerufen, die sich bis 2005 mit der Analyse der gegenwärtigen kulturellen Lage in Deutschland beschäftigte und schließlich einen erschlagenden 512- seitigen Abschlussbericht vorlegte, in dem sie grob gesagt die Bundesregierung dazu auffordert, die sozialen Verh ltnisse der Künstler zu verbessern über Steuerregulierungen), regionales Brauchtum und Mundarten aktiv zu erhalten, die kulturelle Bildung im Jugend- und Erwachsenenbereich zu stärken, verschiedene Kulturförderprogramme und Wettbewerbe zu unterstützen, sich verstärkt um Deutsch als europ ische Arbeitssprache zu bemühen und noch weitere Punkte, die sie zusammengefasst als Staatsziel Kultur sogar generell im Grundgesetz verankern möchte: Das Staatsziel Kultur unterstreicht die Verantwortung des Staats, das
kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und weiterzuentwickeln. Es ist damit dem Sozialstaatsprinzip und dem Staatsziel der natürlichen Lebensgrundlagen gleichgestellt Eine kulturelle Staatszielbestimmung verdeutlicht, dass Kultur, etwa aus haushaltsrechtlicher Sicht, nicht zu den nachrangigen Politikzielen gehört “ Sie tut
dies auch unter dem Verweis auf die Verfassungen von beispielsweise Spanien, Polen und Schweden, wo Kultur als Grundbaustein des Staates ganz am Anfang gefördert gewusst werden will.
Bereits im Einigungsvertrag von 1990 wird in Artikel 35 Deutschland als Kulturstaat deklariert Stellung und Ansehen eines vereinten Deutschlands in der Welt hängen außer von seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab. ) und die Ergreifung kulturfördernder Maßnahmen zu seinen Pflichten gezählt. Dies beinhalte die Wahrung der kulturellen Substanz des Bundesgebietes , sprich zur Not eine Eingreifung in die Kompetenz der Länder, da der Einigungsvertrag nach Artikel 45 „geltendes Bundesrecht“ bleibe, also nicht mit Vollzug der Einigung abgetan werden kann. Ausgehandelt wurde dieser Vertrag auf Seiten der Bundesrepublik von Herrn Sch uble, einem Christdemokrat, der derjenigen Partei angehört, die sich gerade gegen das Staatsziel Kultur in der letzten Legislaturperiode gestemmt hat.
Wie Herr Herdlein von einer Bühnengenossenschaft jedoch meint, liege einiges in der Theaterszene hierzulande im Argen (wegen Spartenabbau und Theaterschließungen aus Geldmangel , was man mit einem auch grundgesetzlich manifestierten Staatsziel Kultur auf dann möglichem juristischen Wege heilen könne. Dies ist auch desto verst ndlicher, als mit der Wirtschaftskrise starke finanzielle Belastungen auf den Staat zukamen und sicherlich noch zukommen werden in der Gestalt von Konjunkturprogrammen, Konzernrettungspaketen etc.. Jenes Geld fehlt jedoch an anderer Stelle im Haushalt, beispielsweise im Kultursektor.
Eine wichtige kulturelle Instanz in Deutschland ist der Deutsche Kulturrat e.V., ein Dachverband von 226 Organisationen verschiedenster Bereiche des kulturellen Lebens, der als Mittler zwischen Politik und Kultur eine Moderationsrolle übernommen hat. Er ist somit de facto eine Art von Lobbyverband, weil er, hnlich wie Wirschaftsverb nde, diese Interessensgruppe gegenüber der Verwaltung und Regierung repräsentiert. Zusammen mit dem Deutschen Musikrat vertritt auch er die Auffassung, quivalent zu dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere (Art. 20a GG), müssten auch die geistigen im Grundgesetz gesichert sein. Parallel dazu fällt einem der Wettstreit zwischen dem humanistischem Gymnasium und dem Realgymnasium zu Anfang des 20. Jhds. ein, welchen die Realschule, wo eher Naturwissenschaften gepflegt wurden, für sich entschied.
Seltsam, dass ich keine Außerung zu dem Zugang von sozial schwächer gestellten Bürgern zu Kultur bei der Recherche fand; von dem Hartz IV-Regelsatz von 359 € sind 11 % für Freizeit einberechnet worden (also 39,49 € . Was der Arbeitslose damit anfängt, ist ihm überlassen, er kann ja ins Theater gehen. Tatsächlich muss er jeden Groschen dieses abgezählten Geldes zweimal umdrehen und wird es sich gründlich überlegen, ob er ein Drittel des Geldes für einen – wirklich – kurzweiligen Abend ausgibt oder nicht lieber mit ein paar Freunden in eine Besenwirtschaft geht für 6,50 €. Läge einem Kultur am Herzen, könnten doch erm ßigte Eintrittspreise für Hart IV-Empfänger eingerichtet werden, wie es auch schon für Schüler und Studenten, gleichfalls arme Subjekte, sowie Rentner Gang und Gäbe ist, sodass kulturelle Bildung kein weiteres Klassencharakteristikum wird. Vorbild dafür ist die tri
– bühne in Stuttgart, die jenen Leuten im Rahmen eines Projektes des Sozialamtes Stuttgart einen Theaterbesuch für 1,20 € ermöglicht.
2) Nachteile: Et audiatur altera pars: ganz anders argumentiert Heinrich Wefing von der faz, indem er meint, eine Erweiterung des Artikels 20 um das Staatsziel Kultur sei wohlfeile Symbolpolitik: preiswert, vermeintlich prestigeträchtig - und überflüssig. und spricht damit wohl der Union, der einzigen im Bundestag vertretenen Partei (abgesehen von den Grünen, die keine geschlossene Meinung vertraten , die im Juni dieses Jahres den Antrag der FDP, dem genannten Artikel einen Absatz b: 'Der Staat schützt und fördert die Kultur' hinzuzufügen, im Bundestag scheitern ließ, aus dem Herzen.
In deren Augen ist Deutschland ohnehin schon ein Kulturstaat, was sich in der Bundesstiftung und weiteren oben angesprochenen Punkten zeige, und demzufolge müsse Selbstverst ndliches nicht nochmals in einem praktisch und auf minimales Textvolumen ausgerichteten Gesetzestext extra erwähnt werden.
Während der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien vulgo Kulturstaatsminister) Bernd Neumann CDU) das Staatsziel aus Gründen des Stellenwertes der Kultur (also formeller R son) begrüßte – und auch ohne dasselbe sich vehement für Kultur über Filmförderprogramme, Beutekunst etc. einsetzt (Südkurier, 26.10.09 , lehnte einer seiner Vorgänger, Michael Naumann, aus der SPD dies strikt ab mit der Befürchtung, es könne sich dadurch wieder eine konservative Leitkultur“ wie im Dritten Reich entwickeln, die abendl ndisch geprägt das Prinzip der Kunstfreiheit gefährde.
In Anbetracht der hohen Staatsverschuldung sehe ich noch einen weiteren Nachteil, n mlich die Kosten, die entstünden, wenn nun jeder selbsternannter Künstler eine staatliche Schaffenssubvention mit dem Grundgesetz in der Hand einzuklagen versucht. Dadurch g be es einen großen bürokratischen Aufwand, den Fall im Einzelnen zu überprüfen und gerichtlich zu entscheiden.
3) Versuch, die Meinung eines Experten zu erhaschen: Interessant wäre meines Erachtens an dieser Stelle eine unmittelbare Stellungnahme eines politisch Mitverantwortlichen zu dem Thema, z. B. eines MdBs. Aus diesem Grunde schrieb ich einen digitalen Brief an Herrn Siegfried Kauder siegfried.kauder@bundestag.de), den Abgeordneten unseres Wahlkreises, mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Kauder, wie in Ihrem Internetauftritt angeboten, nutze ich die Möglichkeit, die Sie dort freundlicherweise zur Verfügung stellen, und wende mich mit einer Frage an Sie.
Wie stehen Sie einerseits als Mitglied der CDU und andererseits als Teil des Kunstbeirates im Bundestag zu der Forderung der FDP, neben dem Umwelt- und Tierschutz auch Kultur als weiteres Staatsziel aufzunehmen?
Ihre Partei hat sich die deutsche Leitkultur“ ins Grundsatzprogramm schreiben lassen, nachdem Herr Merz diesen Ausdruck gewissermaßen umprägte und Herr Pofalla so ein Bekenntnis zu verankern forderte; sie votiert jedoch gegen die allgemeine grundgesetzliche Förderung von Kultur aus Gründen wie der bereits vorhandenen Erwähnung derselben im Einigungsvertrag und des föderalen Anspruches der Länder auf Kulturhoheit. Das Bekenntnis zum puristischen Charakter unserer Verfassung“ (Zitat aus der Presseerklärung der Unionsfraktion im Bundestag, verfasst von Wolfgang Börnsen ) verhindert jedoch auch nicht die Absicht zumindest einiger Kollegen, die deutsche Sprache in einer Erweiterung des Artikels 22 zu verankern, ergo neben der Bundeshauptstadt Berlin und dem Aussehen der Bundesflagge als Repräsentationsfaktor und Merkmal Deutschlands zu deklarieren. Nach meiner Ansicht ist Kultur ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens, das dasselbe ungemein schmückt, und sollte im Grundgesetz, welches metaphorisch gesprochen gleichzeitig der Keller und das Dach aller einzelnen Landesverfassungen ist (es regelt deren Beziehungen zum Bund und bildet den gemeinsamen Nenner der politischen, administrativen und grundrechtlichen Anschauungen , in Essenzform vorkommen, wie es in den genannten schon der Fall ist.
Ich beschäftige mich mit diesem Thema im Rahmen einer Ausarbeitung im Fach Gemeinschaftskunde und wäre Ihnen sehr verbunden, könnte ich Ihre Stellungnahme zu diesem Zwecke als Zitat verwenden. Ihre Antwort können Sie an meine e-mail - Adresse:
In der Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Patrick Schygulla“
Zu meinem Bedauern hat Herr Kauder sich trotz l ngerer Wartezeit nicht gemeldet. Ich werte dies als nur zum Teil entschuldigbar, da er sicherlich zur Zeit viel um die Ohren hat, jedoch gleichzeitig als ein wenig entt uschend in der Hinsicht, dass ich nicht einmal einen kurzen Kommentar oder überhaupt eine Antwort erhielt.
4) Synthese: Die Gegenüberstellung ließe sich noch beliebig lang fortführen, jedoch möchte ich nun kurz die Argumente beider Seiten zusammengefasst gegenüberstellen und auf sie gegenseitig Bezug nehmen:
Enquête-Kommission, Theatergenossenschaft, Kulturstaatsminister, Kulturrat, FDP, ich: |
Union, div. Redakteure, ehemaliger Kulturstaatsminister, ich: |
kulturelle Förderung schon im Einigungsvertrag festgelegt, jedoch noch Verbesserungsbedarf in Realit t |
Kultur sowieso schon fest etabliert – überflüssig, keine Aufblähung des GG mit Selbstverst ndlichem |
Geistiges ebenso wichtig wie Realien |
Verlust der Länder Kulturhoheit |
Zeichen Setzen für Bedeutung der Kultur |
Gefahr der Fixierung auf eine Leitkultur |
positives Beispiel anderer Länder |
Belastung der Kassen mit Ausgaben zu kulturellen Zwecken |
Förderung der kulturellen Bildung von ärmeren Menschen |
Nach der Recherche dieser Kernaussagen führender mit der Problemstellung direkt sich befassender Instanzen stelle ich fest, dass es sich vor allem um eine Abwägung der Bedeutung des Grundgesetzes und der Definition von Kultur handelt (Zeichen Setzen – selbstverst ndlich) und frage mich deshalb: was ist die Hauptaufgabe des Grundgesetzes? was ist Kultur und deren Zweck? entspricht sich dies?
Artikel : Zur Bedeutung des Grundgesetzes
1) Geschichte: Das Grundgesetz wurde am 8.Mai 1949 von dem Parlamentarischen Rat, zusammengesetzt aus vor allem m nnlichen Politikern ohne nationalsozialistischen Hintergrund zwischen 0 und 60 Jahren, die von den Landesregierungen dorthin delegiert wurden, ausgearbeitet, beschlossen und schließlich von den Landtagen der westdeutschen Länder mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet Der Rat hatte die Aufgabe, einem in Trümmer und Verzweiflung ob der Kriegskatastrophe liegenden Staat eine Verfassung zu geben, die den Vorgaben der alliierten Besatzungsmächte genügen (also basisdemokratisch und föderal zu sein hatte) und einen abermaligen Missbrauch und eine theoretische Machtkonzentration, die einen Despoten hervorbrachte, durch strikte Gewaltenteilung
verhindern musste. In diesem Sinne machen die Kapitel über die Staatsorgane, die
Organisation als föderale Republik und Administration (II.-X.) das Gros des GG aus. Dann finden sich noch zuvorderst die Grundrechte und am Ende organisatorische Bestimmungen zu der nachkriegszeitlichen Lage und bernahmen religiöser Belange aus der Weimarer Verfassung. Man vermied jedoch bewusst das Wort „Verfassung , um den mitschwingenden Bedeutungsteil „Zustand / Ergehen“ nicht einzubetonieren und somit eine Wiedervereinigung zu erschweren. Dennoch sollte das Grundgesetz der deutschen Bevölkerung eine Stütze nach den Greueln der NS-Zeit sein, nicht nur ein bürokratischer Gesetzestext, der funktionell privates und öffentliches Recht regelt, sondern eine Identifikationshilfe mit dem neuen Staat der alten Nation, ein Garant für Freiheit und Gerechtigkeit und Achtung. Da sowohl die Regierungsmitglieder, Beamte als auch Richter bei ihrem Amtseid – zumindest die ersteren nach Art. 56 – schwören, das Grundgesetz …] zu wahren und zu verteidigen , stehen die Exekutive und Judikative, aber auch die Legislative, denn der Eid der Regierung wird vor dem Bundestag gesprochen, hinter dem Programm des GG, bemühen sich ergo um eine möglichst unverfälschte Anwendung desselben. Es geht aber noch weiter: jeder einzelne Bürger Deutschlands muss/müsste sich zu ihm bekennen und für es eintreten, da laut der Präambel sich das Deutsche Volk …] dieses Grundgesetz gegeben hat .
2) Ableitungen: Somit ist das Grundgesetz prim r ein Programm mit Vorbildfunktion, das Richtungen weist und im Zweifel Entscheidungen untermauert, widerspricht daher der Aufnahme von Handlungsmaximen – man nenne sie auch Staatsziele, wenn es beliebt – nicht, im Gegenteil fordert sogar dazu auf, da sich in ihm eine Fülle von Normen finden, auch wenn sie nicht immer so eindeutig formuliert sind. Da wären einmal die Grundrechte: eine Ansammlung von Staatszielen wie Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit, zu denen sich der Staat verpflichtet. Ferner das Staatsziel Asylgewährung (Art. 16a), vereintes Europa (Art. 23:
„wirkt die Bundesrepublik ] mit“ > fördert , die jüngst dazugefügten Staatsziele Umwelt- und Tierschutz, Jugendschutz (Art. 11 2 ) und derer mehr. Prinzipiell zielen sie allesamt darauf ab, das Leben jedes einzelnen Bürgers Deutschlands und sogar jedes Menschen auf der Welt, die heute und morgen leben, so angenehm wie möglich zu gestalten und das in allen Belangen; mit anderen Worten wird über einer bestimmten sozialen Grundvoraussetzung, der Würde, utilitaristisch das Wohl der Mehrheit vermehrt. Wohl ist auf verschiedenen Wegen zu erhalten, deren wichtigster und unabdingbarer die Chance zur Wahrnehmung der Grundrechte ist und deren Kür in einem einfachen und interessanten Leben liegt, das zwar jeder anders definiert, sich aber im Grunde auf Sicherheit > vereintes Europa, Maßnahmen im Spannungsfall, Sorge bei Seuchengefahr und Naturkatastrophen , die Ausübung von Sport und anderen Freizeitaktivit ten, die Mitgliedschaft und Mitgestaltung in Vereinen/Verbänden > Versammlungsfreiheit und Art. 9) und dem Nachgehen von Interessen festmachen l sst. Das meiste ist schon im Grundgesetz enthalten, was nicht zu speziell und individuell verschieden ist man kann kein Recht integrieren, Steine in Herzform zu sammeln und an der Stelle, an der man seine gro e Liebe kennenlernte, in jeder Vollmondnacht zu einer stetig wachsenden Pyramide zu stapeln, da man sonst nie fertig würde), jedoch decken der Sport und der vage Begriff „Interessen“ einen großen Begeisterungskreis ab, da fast jeder irgendwie dieses oder jenes mag/liebt, was demnach eine Erwähnung im Grundgesetz zu jedermanns Wohle rechtfertigen würde.
Artikel : Zur Bedeutung von Kultur
Schaue ich mich in meinem Bekannten- und Freundeskreis um, kann ich folgende Freizeitgestaltungsvorlieben herausfiltern: Besuch von Konzerten/Festivals, Sport treiben im Verein, im Schwimmbad, in der Kegelstube, im Billardtreff, … , Bücher lesen, Fernsehen schauen (zumeist Serien), ins Kino gehen, sich mit Freunden treffen und entspannen, ein Instrument spielen, KJG – Treffen leiten, Computer spielen u.v.m. Dabei springt intuitiv ins Auge, dass kulturelle Aktivit ten sich großer Beliebtheit erfüllen qualitativ ungefähr 75 ) und Teil der oben erwähnten Interessen bilden. Doch was ist Kultur überhaupt? Welche Rolle kommt ihr zu? Und welche Konsequenzen zöge der realisierte Vorschlag nach sich?
Etymologisch ableitbar ist das Wort Kultur von dem lat. colere, was soviel wie anbauen, pflegen, verehren bedeutet und hat sich laut Wahrig heute zu der „Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Ausdrucksformen eines Volkes“ entwickelt, lateinisch gesprochen: wenn ich etwas anbaue, es pflege und viele Leute es verehren, entsteht Kultur. Das ist nachvollziehbar, denn einer, sei es ein Künstler, Philosoph oder Wissenschaftler, hat eine Idee, entwirft, schafft oder entwickelt daraus ein Kunstwerk, eine Erfindung oder einen Ritus, den viele zelebrieren, benützen oder bewundern. Das heißt, Kultur deckt viele Bereiche ab: Musik, Architektur, bildende Kunst, Quantenphysik, angewandte Physiologie, Geschichtswissenschaft, Molekularbiologie, Tango Argentino, mittelhochdeutsche Minnelyrik und dokumentarisches Theater, um nur ein paar zu nennen. Weil dies alles zu analysieren entschieden zu viel wäre, möchte ich mich auf ein Detail, das etwas besonders ist, beschränken, nämlich die Sprache, der Deutschen geistig linguistische Errungenschaft, das Deutsche. Diese Gesamtheit der Errungenschaften erbt jeder Volkszugehöriger, indem er sich dessen bewusst wird, es aufnimmt und durch die Sprache als Mittlerin auch versteht. Durch diese geistige Konversation mit dem Vergangenen oder auch Gegenwärtigem wird ein mentales Band der Zusammengehörigkeit gekn pft, welches dem Volk bei der Identifikation mittels kultureller Reflexion hilft (vgl. hierzu ‚Das Wesen der Philosophie’ – Wilhelm Dilthey, S. 151 155, Wiesbaden 2008 .
Artikel : Konsequenzen auf das Ausgangsproblem I
1) Widerlegung der Nachteile: Diese Feststellung untermauert also die Aufnahme von Kultur in die Identifikationshilfe Grundgesetz. Was die Angste vor der Konstituierung einer assimilierenden deutschen Leitkultur angeht, l sst sich entgegnen, dass es in einem potenziellen Staatsziel Kultur nicht heißen würde, die deutsche Kultur sei zu fördern, was ausl ndischen Künstlern oder Andersgläubigen Steine wie Benachteiligungen in den Weg würfe, sondern die Kultur generell sei zu schützen und zu unterstützen ; in Verbindung mit Art. 5 3 , der die freie Kunst garantiert, folgen Vorteile für alle Seiten, die sogar soweit gehen können, dass sie als Integrationsmoderator und Verst ndiger zwischen Nationen dienen, wenn Kulturelle (Sammelbegriff für kulturproduzierende Menschen) jedweder Herkunft von deutschen Kulturförderprogrammen/Wettbewerben angezogen werden, hierzulande ausstellen und somit das internationale Verst ndnis durch intensivere gegenseitige Wertsch tzung via Diskussionen, Seminaren und dergleichen verbessern.
2) Im Hinblick auf Demokratie – Sozioment: Ich glaube darüber hinaus, dass es ein klares Merkmal von Demokratie ist, wenn Kultur sich nicht bloß nach Interessen von Geldgebern und Mäzenen richten muss, die lediglich Sparten und Projekte deren Liebreizes finanzieren, während andere, vielleicht kritische Werke aufgrund Geldmangels keine Beachtung mangels Forum finden, sondern wenn sie in ihrer ganzen Breite von mitunter auch staatlicher) unabhängiger Art ihre Berechtigung bekommt. Kultur darf nicht wie die Wirtschaft zur radikal freien Kulturwirtschaft verkommen, wo vermeintlich Schlechtes bald niedergeht, weil es nicht rentabel ist, sondern sollte sozial, demokratisch alle Gesellschaftsschichten und deren Probleme thematisieren und repräsentieren.
Das ist schließlich der springende Punkt, der Demokratien von Diktaturen unterscheidet. Dazu habe ich ein interessantes Sozioment erdacht und durchgeführt, welches ich an dieser Stelle beschreiben möchte: ich stellte mir eine Versuchsgruppe aus drei Personen zusammen nach Möglichkeit eine ebenfalls ungerade, aber höhere Anzahl; besser ist jedoch, mehrere Gruppen den Versuch parallel mit den unten aufgeführten Bedingungen durchführen zu lassen, da so die Beeinflussung durch den ersten Durchgang wegfällt) und beschrieb ihnen folgendes Szenario: „Sie befinden sich an irgendeinem Ort, sei es eine einsame Insel oder eine Großstadt, und bilden zusammen eine Gesellschaft. Sie besitzen solch ein schmuckes Schatzk stchen [es wird gezeigt . Darin befinden sich s mtliche Gegenstände, die zu schützen sind, die Sie persönlich für wertvoll und wichtig – zum berleben oder zum angenehm Leben
– erachten, denn dort sind sie vor feindlichem Zugriff sicher. Sie dürfen nun alles hineinlegen, was Sie dessen für würdig schätzen (wie kleine Kinder dies mit Muscheln, schönen Steinen, Münzen oder diversen anderen Kleinoden machen); dies können materielle, immaterielle, also geistliche, moralische, konkrete, beispielhafte oder ideelle ‚Gegenst nde’ sein. Tun Sie daher entweder die Sache selbst oder repräsentativ für etwas, einen Zettel mit deren Bezeichnung, ein Bild oder eine sonstige Notiz hier hinein.“ Mit diesen Vorabinformationen wurden die Probanden nacheinander in zwei Diskussionen geschickt; im ersten Fall wurde ein Teilnehmer zum Despoten in einer Diktatur erklärt, der über alle Entscheidungsgewalt bei der Kästchenbelegung und das primäre Recht der Nutzung verfügte, während die anderen nur Beratungsrecht besaßen, und im zweiten Fall sollte die Gesellschaft demokratisch ausgerichtet sein, ergo vor jeder Entscheidung, etwas hineinzutun, musste eine absolute Mehrheit per Handzeichen sich dafür aussprechen. Ich selbst hielt mich bei den nun einsetzenden Disputen im Hintergrund und griff nur ein, um die Aufgabenstellung im Bedarfsfall zu präzisieren oder zu erl utern. Das Ergebnis dieses Versuches belegt die oben aufgestellte These: n mlich fand sich nach der Despotenrunde in dem Kästchen: finanzielle Absicherung für den Herrscher sowie ausreichend Nahrung und sonstiges zum Stillen der natürlichen physischen Bedürfnisse, Sicherung verschiedener Fertigkeiten wie Feuer machen und Essen zubereiten, ferner Waffen zur Kontrolle der Untergebenen (aus Furcht vor Aufst nden) und schließlich des Despoten Seele und Gewissen. Man kann diese Liste zusammenfassen zu dem Sicherstellen der Lebensgrundlagen, angefangen bei dem Diktator, der berwachung und dem Entsagen von Verantwortung. Im Gegensatz dazu hielt man es gemeinschaftlich für sinnvoller, für alle Folgendes zu schützen: Lebensmittel, ärztliche Versorgung, Bildung für die Nachkommen, Freizeit (Urlaub , Bücher, technische Errungenschaften (Werkzeuge), Frieden, auf Qualifikationen basierende Aufgabenverteilung, Instrumente. Hier liegt der Schwerpunkt eindeutig auf der Sicherung von Realien/Naturalien (wie oben , die jedoch anders als im ersten Durchgang auf Frieden und gerechter Ordnung, die auch ohne berwachung und Waffendrohungen auskommt, begründet ist und erg nzt wird um kulturelle Faktoren wie Literatur und Musik. Das für unser Thema relevante Fazit best tigt also, dass sich Demokratien unter anderem nicht nur durch bloße Freiheit der Kultur (Zugang für jedermann, keine Zensur) auszeichnen, sondern auch durch den vom Schatzk stchen verheißenen Schutz derselben. Sicherlich ist schon aufgefallen, dass das Kästchen eine Metapher für unser Grundgesetz darstellt, was ein Indiz darauf sein mag, dass das Sozioment Hinweise liefern könnte, wie ein zu dieser Frage durchgeführtes Plebiszit ausginge.
Artikel : Zur Bedeutung von Sprache
1) Das Deutsche: Grunds tzlich gilt einzuschränken, dass das eine Deutsch als Sprache nicht existiert; vielmehr gibt es unüberschaubar viele regionale (z.B. das Hochalemannische, Höchstalemannische schweizer Färbung , das Friesische, welches sogar in der Europ ischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen rechtlich geschützt ist, u.v.m.) und soziale Abarten (Jugendsprache, das Beamtendeutsch u s.w.) mit zum Teil fließenden bergängen sowie einen gemeinsamen sprachlichen Nenner, das Hochdeutsch oder Standartdeutsch. Doch selbst dieses ist keinesfalls homogen deutsch, sondern offenbart bei n herer Untersuchung eine Reihe fremdartiger Bestandteile: so enthält es Lehn- und Fremdwörter aus dem Lateinischen (Kultur), Griechischen Theater), Französischen (Billet , Englischen (Internet , Arabischen (Algebra), Hebräischen (Pleite) neben dem größten Anteil von germanischen Erbwörtern (Bruch . Um das quantitative Verhältnis in Zahlen zu fassen, las ich deutsche Texte verschiedenen Genres und zählte die Substantive, die aus den verschiedenen Sprachen stammen. Das Ergebnis war Folgendes:
Latein |
Griechisch |
Französisch |
Englisch |
Germanisch |
|
Informationstext Zeitung |
30 % |
5 % |
5 % |
5 % |
55 % |
wissenschaftlicher Sachtext |
28 % |
3 % |
3 % |
0 % |
66 % |
neuzeitiger Prosaroman Epik) |
16 % |
9 % |
5 % |
2 % |
68 % |
lteres Theaterstück (Drama) |
17 % |
0 % |
0 % |
0 % |
83 % |
modernes Poplied |
0 % |
0 % |
3 % |
4 % |
93 % |
durchschnittlich: |
18,2 % |
3,4 % |
3,2 % |
2,2 % |
73 % |
Konstatierend l sst sich daraus schlussfolgern, dass je informativer und sachlicher der Text geschrieben wird, desto mehr Fremdwörter auftauchen meistens lateinische Fachtermini) und je kunstvoller, lyrischer er intendiert ist, umso h her der Gehalt an germanischen Wörtern ist, die der Strenge und Präzision und Mühsal der komplizierten Fremdwörter entsagen.
2) Kompetenzen der Sprache: In konkreter Anwendung auf unsere Fragestellung bedeutet das, daß die Sprache Deutsch – gemeint ist das tradierte tatsächliche Erbdeutsch, welches sich von den anderen Sprachen unterscheidet – für die Kultur, die in der Literatur ja vornehmlich aus Kunsttexten besteht, von hoher Bedeutung ist. Diese Bedeutung zeigt sich mitunter auch darin, dass die Sprache in unheimlich viele Sparten der Kultur mit hineinspielt; so werden moderne Lieder meistens mit einer Gesangsstimme versehen, in Filmen spielen Dialoge eine wesentliche Rolle, im Theater ist die Sprache das Hauptkommunikationsmittel zwischen Zuschauer und Darsteller, das die Mimik und Gestik nur unterstreichen, Brauchtum und Tradition definiert sich ebenfalls stark über die Sprache (also Mundart , ganz zu schweigen von der Literatur und der Wissenschaften, die ein Medium der Diskussion über Theorien und der Dokumentation von Versuchen benötigen. Ferner stiftet eine mehr oder weniger einheitliche Sprache, da sie ja mit zur Kultur gehört, ein Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den Sprechern, das sicherlich mit deren Anzahl abnimmt (also auf regionaler Ebene am stärksten ausgeprägt ist) und deshalb von außen gefördert werden sollte, beispielsweise mit der Feststellung im Grundgesetz, dass Deutsch die Sprache der Deutschen sei, klingt es auch noch so trivial dass schwarz-rot-gold die Farben der Bundesflagge sind, weiß seit der Fußballweltmeisterschaft 2006 aber auch jeder). Eine Identifikation mit dem eigenen Land, wozu ich auch einen klugen, moderaten Patriotismus zähle, ist unbedingt etwas wünschenswertes und positives, da es Groll gegen Pflichten wie den Steuern, und kommen sie auch den wirtschaftlich weniger prosperierenden Bundesl ndern zugute, abbaut, den freiwilligen Leistungswillen erhöht ich denke dabei an Wehr- und Ersatzdienst) und generell mehr Toleranz und Solidarit t in der Gesellschaft zu schaffen vermag. Neben den bisher ausgeloteten Bedeutungen der Sprache (Schönheit in Kunstwerken und praktischer Nutzen zur Informationsvermittlung) gibt es noch weitere: die Sprache hilft beim hermeneutischen Erforschen von Geschichte die Analyse von Sprachwandlung im Laufe der Zeit l sst Rückschlüsse auf frühere Vorstellungen und Zust nde zu – Bspl: Gutmensch, eine von
Goebbels geprägte Diffamierung von etwas naiven, rechtschaffenden, kurzum guten Menschen => Best tigung des Faktes, dass in der NS-Zeit der Mensch nach moralisch falschen Aspekten beurteilt wurde) und sie ist das meist benützte Instrument, das eigene Innenleben nach außen an seine Umwelt zu tragen und ermöglicht auf diesem Wege erst Beziehungen und Emotionenaustausch (welcher Verst ndnis, Trost, Rat und Hilfe mit sich bringt .
Artikel : Konsequenzen auf das Ausgangsproblem II
1) Notwendigkeit des partiellen Schutzes: Diese fünf Kernkompetenzen der Sprache sind natürlich nicht über einen Kamm zu scheren; während das Informationsdeutsch durchaus Veränderungen unterworfen ist sprachliche Exaktheit durch international normierte Fachbegriffe und Streben nach Kürze > Hauptgrund für Anglizismen) und das Emotionsdeutsch ebenso (Ausdruck von Verst ndlichkeit, Rücksicht durch treffende, eventuell neumodische, auf das Subjekt einfühlende Wörter), müssen das Geschichtsdeutsch, Identifikationsdeutsch und Kunstdeutsch auf alle Fälle unter Schutz gestellt werden, da die Kenntnis von Vokabeln wie Gutmensch nicht verloren gehen darf, will man weiter in dieser Richtung forschen. Auch das Vermögen, Mittelhochdeutsch und Althochdeutsch zu verstehen ist zum Zwecke der Quellenarbeit unerl sslich und bestünde heutzutage überhaupt nicht, h tten nicht Schutzmaßnahmen wie die Abschrift alter Texte durch Mönche und andere dieses Wissen bis heute konserviert, sodass nun Professoren sie sozusagen als Versteinerungen betrachten können. Für Künstler ist es von ebenso großer Wichtigkeit, dass sie aus einem größtmöglichen Wortschatz für ihre Werke schöpfen können, um die gewünschte Intention zu treffen (altertümlich – modern, hochgestochen – natürlich, radikal – moderat, …) und auch einfach nur Sätze ihrer Schönheit willen nach antiquiert erscheinenden Verschachtelungsstrukturen und Stilmittel und Wörtern basteln (wie vielen Leuten ist heutzutage beispielsweise die Bedeutung von Wörtern wie Hag, Föhre oder Haspel gel ufig; dass Annette von Droste-Hülshoff in ihrem Gedicht „Der Knabe im Moor“ damit einen Hain, die gemeine Kiefer und eine Hebevorrichtung meinte, wurde mir erst nach dem Blick in ein Wörterbuch klar). Dafür muss diese Art des Deutschen jedoch auch geschützt und nicht ins letzte Regal des Archivs gedrängt werden. Eine mögliche Schutzmaßnahme ist ein Artikel 2 3 : Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch. Hierin sind dann die drei schützenswerten deutschen Sprachen enthalten, ohne dass der Absatz aufgeplustert wird. Es besteht zugegebenermaßen schon die Gefahr, dass der Satz falsch interpretiert und als Anlass zu Diskriminierung anderer Minderheiten-)Sprachen und damit –kulturen gesehen werden könnte, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht mit Art. 3 3) eine mächtige Erwiderung in der Hand, sodass der Einwand schnell widerlegt ist. Es geneigt sogar im Gegenteil Immigranten viel eher zum Vorteil, haben sie doch klare Vorgaben, woran sie sich bei ihrer Integration orientieren können und ihnen dann durch rechtlich zugesicherte Förderung das Erlernen der deutschen Sprache erleichtert wird, was mit der Kombination von (Staat: Kultur+) und (Sprache ε ) und (Sprache(Bundesrepublik) = Deutsch) würde > (Staat: Deutsch . Diese aus beiden Erweiterungen resultierende Verpflichtung des Staates, wie das Goethe – Institut die deutsche Sprache und Literatur zu fördern, indem Sprachkurse, Literaturwettbewerbe, Talentunterstützungsprogramme etc. unmittelbar oder mittelbar über entsprechende Stiftungen subventioniert werden, wäre ein deutliches willkommenes Signal an Integranden, Künstler und die ganze Gesellschaft. Im Grundgesetz ist zwar Religion als ordentliches Lehrfach an Schulen festgeschrieben (Art. 7 3 , jedoch steht kein Wort über den Deutschunterricht darin, was in einem potenziellen Artikel 22 3) inbegriffen wäre, so jedenfalls für Pädagogen und Schüler unbefriedigend ist, da der Lehrplan auch umgeschrieben werden könnte, sodass unter Umst nden in Vierteln mit türkischer Einwohnermajorit t an Schulen statt Deutsch Türkisch gelehrt wird und damit eine Parallelgesellschaft, der Ausgrenzung programmiert ist, in ihrer Entstehung begünstigt wird.
2) Exkurs: Bedeutung des Deutschen: Doch ist es überhaupt notwendig, dass Deutsch außer an Fakult ten zur Sprachforschung und Kultur noch gelernt wird? Sollte es nicht lieber so schnell wie möglich einer leichteren internationaleren“ Sprache wie dem Englischen Platz machen? Nein! Dafür ist Deutsch Muttersprache von zu vielen Menschen 98 000 00 ) und wird von erstaunlich vielen als Fremdsprache sich angeeignet die Quelle ist sich unsicher: zwischen 16 und 100 Millionen ; dann ist Deutsch die Sprache, aus der und in die am meisten übersetzt wird nicht weil viele es nicht verstehen, sondern weil dessen Bedeutung enorm groß ist) und verfügt aus diesem Grund nicht umsonst über den weltzweitgrößten Buchmarkt . Deutsch ist eine der drei Arbeitssprachen der Europäischen Union neben Englisch und Französisch , die in den internen Regeln per Gesetz zu diesen bestimmt wurden; zwar ist auch in Deutschland Deutsch als Amtssprache, wenn man so will, festgeschrieben, allerdings nur in § 23 des Verwaltungsverfahrensgesetz und im Beurkundungs- und im Gerichtsverfassungsgesetz als Gerichtssprache), doch könnte man sich dies sparen, verankerte man Deutsch im Grundgesetz gleichzeitig als Amts , Arbeits- und Kultursprache. Im Verh ltnis der Wertschätzung fällt mir da der Spruch ein: „Der Prophet gilt am wenigsten im eigenen Vaterland “ und das, obwohl wir nur einen Propheten – mit vielen Gesichtern – haben. Bemerkenswert ist in dieser Hinsicht, dass in dem Wörterverzeichnis des Rates für deutsche Rechtschreibung zwar das Wort „Agreement , nicht jedoch Einigung“ aufgeführt ist Ohne näher auf Anglizismen eingehen zu wollen, gibt mir die bernahme und Statuierung offensichtlich fremdsprachiger Vokabeln in der Liste einer Institution zu denken, denn diese ist nach eigenem Bekunden um eine Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung (zu der auch der rechte Gebrauch von Wörtern zu zählen ist) bemüht und damit in meinen Augen noch stärker als die Dudenredaktion Vorbildcharakter besitzt, da sogar in staatlichen Schulen nach deren Regeln geschrieben werden muss. Gleichzeitig werden gleichwertige deutsche Wörter diskriminiert, die in diesem Beispiel genau gleich lang sind drei Silben) und die Kernbedeutung deutlicher hervorbringen, was gerade für Ausl nder von Vorteil ist, da man so nur die Vokabel „einig“ lernen muss, um auch die Wörter Einigung“, Einigkeit , sich einigen“ etc. zu beherrschen, was bei „Agreement“ nicht gegeben ist.
3) Vergleich mit Frankreich: Ein Blick ins Nachbarland Frankreich zeigt uns, dass die Franzosen schon seit 19 4 ein eigenes Sprachengesetz haben, das über die bloße Feststellung, man habe eine bestimmte Sprache zur Muttersprache, hinaus vorschreibt, immer von Rundfunksendungen bis zu juristischen Verträgen, Prozessen, Kolloquien, Werbesprüchen und öffentlichen Edikten, Schildern, Plakaten etc. Französisch obligatorisch zu benützen ; darüber hinaus Übersetzungen hinzuzufügen ist freigestellt. Dieser Maßnahme und der mächtigen Academie Française, die schon seit 1635 um den Schutz der französischen Sprache bemüht ist und vergleichbar mit einer Mischung aus Dudenredaktion und Goetheinstitut Wörterbücher herausbringt und Empfehlungen ausspricht, aber zus tzlich aktiv mit Stipendien und anderem die Sprache fördert, zum Trotz sank das Interesse vor allem der jüngeren Generation an althergebrachter Kultur Theater, Museum, Bibliotheken) zugunsten der neuen Medien, der ‚Bildschirmkultur’, wie Mr. Donnat, der Autor dieser Studie, feststellt nachzulesen im Südkurier vom 29.10.09 . Dem wirke die Regierung jedoch mit löblichen Aktionen entgegen wie dem freien Museumseintritt in staatliche Häuser für unter 25-Jährige, was in Deutschland auch einforderbar sein sollte, um ein bundespolitisches Mittel gegen Kulturetatskürzungen in der Hand zu haben und nicht der Willkür der Länder ausgeliefert zu sein.
Schlussbestimmungen
Zusammenfassend möchte ich für ein im Grundgesetz begriffenes Recht auf und für eine Pflicht zur Kultur pl dieren; dies möge sich dahingehend ußern, dass jeder Bundesbürger als Teil des Staates die Aufgabe hat, Kultur in rechtem Maße, also wegen der im Oberen n her erörterten Gründen und zu diesen Zwecken, zu wahren und mehren. Kann er dies nicht tun aus Mangel an Kreativit t oder an Talent und finanziellen Mitteln (als Mäzen oder wenigstens als Wahrnehmer der Kultur), so stimme er, der auch seinem „Volk dieses Grundgesetz gegeben“ hat, dem Staatsziel Kultur zu und erteile den Auftrag an alle, gemeinschaftlich als Nation das zu tun. Auch stimme ich der CDU zu, wenn sie wie letztes Jahr fordert, man biete dem Deutschen einen ihm gebührenden Platz, sofern ihm dieser zusteht, sofern das Deutsche nach breiter Ansicht lebendig und bedeutend ist, und bekräftige dies mit dem tschechischen Sprichwort „Solange eine Sprache lebendig ist, ist keine Nation tot.“
Quellenverzeichnis
Außer den in den Fußnoten an den jeweiligen Stellen notierten Internetseiten, habe ich diese
Bücher als Informationsgrundlage zum allgemeinen Einarbeiten in die Thematik benützt:
• Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Markus Fleischer Redakteur),
2008, Neue Darmst dter Verlagsanstalt
• In bester Verfassung?! 50 Jahre Grundgesetz – Stephan Detjen (Herausgeber), 1999, Verlag Dr. Otto Schmidt KG
• Speak German! Warum Deutsch manchmal besser ist – Wolf Schneider, 7. Auflage,
2008, Rowohlt Verlag GmbH
• Verfassungen der deutschen Bundesl nder – C. H. Beck (redaktionelle
Verantwortung , 6. Auflage, 1998, C. H. Beck Verlag
• Grundgesetz mit Kommentierung – Peter Schade, 7. Auflage, 2006, Walhalla und
Praetoria Verlag GmbH & Co. KG
• diverse Artikel aus dem Südkurier im Text angeführt)
Ich best tige hiermit, dass ich mich außer den genannten Quellen keiner weiteren Hilfsmittel bediente oder gar Textpassagen unmarkiert von Zweiten übernommen habe.
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