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Referat Sozial- und Wohlfahrtsstaat

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Sozial- und Wohlfahrtsstaat


Das Pro-Kopf-BIP und das mittlere Einkommender selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigen, so wie auch viele andere volkswirtschaftliche Indikatorengeben zwar Hinweise auf den allgemeinen materiellen Wohlstand in einem Staat, über die Verteilung des Wohlstandes und über den nicht-materiellen Bereich sagen sie jedoch nichts aus.

Von einem Sozial- und Wohlfahrtsstaat spricht man, wenn ein erheblicher Teil der gesamten wirtschaftlichen Leistungen, des BIP, für die Finanzierung sozialer Einrichtungen verwendet wird. Die Sozialquote, das heißt der Anteil der gesamtwirtschaftlichen Sozialausgaben in Prozent des BIP beträgt in Österreich ein Viertel. Da Einrichtungen des Sozialstaates gelegentlich mißbraucht, und da dieser letztlich von allen Steuerzahlern finanziert wird, wird oft Kritik an diesem laut.

In Österreich gibt es zwar keine offizielle Armutsgrenze, auch wenn für viele Sozialleistungen Einkommensgrenzen gelten. Es gibt jedoch auch Leistungen, die nicht ans Einkommen gebunden sind (Familienbeihilfe, Geburtenbeihilfe).

Die Summe aller Sozialleistungen wird als soziales Netz bezeichnet. Durch dieses Netz sollte nach Möglichkeit kein Staatsbürger durchfallen. Vor allem sozial und wirtschaftlich Benachteiligten soll geholfen werden, Sozialpolitik ist letztendlich eine Politik der Umverteilung von den einkommensstarken zu den einkommensschwachen Gruppen der Gesellschaft.  

Das soziale Netz wurde in Österreich immer dichter geknüpft, weil die steigende Wirtschaftsleistung die Finanzierung immer neuer sozialer Leistungen ermöglichte. Ein historisch einmaliges Wirtschaftswachstum erleichterte den Auf- oder Ausbau des Sozialstaates. Dadurch kam es aber in den letzten Jahren zu Konflikten, da durch das Sparpaket und die Rezession am Beginn der neunziger Jahre der Sozialstaat in der Form, in der er in Österreich bisher gewährleistet war, nicht mehr finanzierbar ist. Verschiedene Zahlungen mußten eingestellt oder reduziert werden.


Den Kernbereich des sozialen Netzes bildet die Sozialversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung. Dadurch ist gewährleistet, daß fast alle Österreicher - unabhängig von ihrem Einkommen und unabhängig von der Bereitschaft zur individuellen Vorsorge - kranken und pensionsversichert ist. Es gibt in Österreich heute 28 Krankenkassen, Pensionsversicherungen, und Unfallversicherungsanstalten. Diese Sozialversicherungsträger sind öffentlich-rechtliche Institutionen unter Selbstverwaltung. Ihr Umsatz beträgt ein Sechstel vom BIP. Die Sozialversicherungen werden von drei Seiten finanziert:

Beiträge und Prämien der Versicherten: Diese werden bei unselbständigen Erwerbstätigen werden direkt werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen.

Prämien der Arbeitgeber: Diese zählen zu den sogenannten Lohnnebenkosten.  Zu diesen zählen auch Krankheitstage, Urlaub, bezahlte Feiertage, Urlaubs- und Weihnachtsgelder, durch die gesetzliche Sozialversicherung und durch freiwillige Sozialleistungen.

Schließlich ist der Staat verpflichtet Defizite der Sozialversicherung auf alle Fälle abzudecken.

Da die Familie und die Kinder als Grundpfeiler von Staat und Gesellschaft gelten, werden besonders sie durch Sozialleistungen gefördert. Dies wird durch den Familienlastenausgleichsfonds finanziert. Arbeitgeberbeiträge, die nur für familienpolitische Maßnahmen verwendet werden liefern das Geld dafür. Familien und Kinder können aber nicht nur durch direkte Geldzuwendungen gefördert werden, denn Familienpolitik bedeutet auch bessere (familienfreundliche) Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt zu schaffen.

Krankenversicherung, Unfalls- und Arbeitslosenversicherungen arbeiten nach den Versicherungsprinzip: die Versicherten bilden eine Risikogemeinschaft, deren Prämien die Leistung für jene finanziert, die die Hilfe benötigen (krank, arbeitslos) werden.

Die Pensionsversicherung arbeitet hingegen nach dem Umlageverfahren. Die Generation der jetzt Erwerbstätigen finanziert die Pensionszahlungen der älteren (vorangegangenen) Generation. Die Kinder und Jugendlichen von heute werden dann die Pensionen derer aufbringen, die heute erwerbstätig sind und heute für die Pensionempfänger zahlen. Dies ist das Prinzip des Generationenvertrages.

Aufgrund der demographischen Entwicklung sind immer mehr Zuschüsse des Staates zum Pensionssystems notwendig. Auf die Dauer ist dieses System vielleicht nicht mehr finanzierbar. Folgende Fragen werden aufgeworfen:

Pensionsalter ändern (bei Männern und Frauen derzeit verschieden)

Erhöhung der Beiträge

Eigenvorsorge statt Pflichtversicherung

Eigenvorsorge kombiniert mit Pflichtversicherung

Angleichung der verschiedenen Pensionssysteme




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