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Die Wahlen zum Deutschen Bundestag
So wird der Deutsche Bundestag gewählt
- gewählt werden 656 Abgeordnete (Ausnahmen möglich)
- Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
328 Abgeordnete werden durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach
Landesvorschlägen
- Wähler hat 2 Stimmen 1. für Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste)
Parteien brauchen 5% der Wählerstimmen bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um berücksichtigt zu werden (siehe unten)
Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde
Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind
Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein
Das Verhältniswahlrecht (Listenwahl)
- aufgerufen sind BürgerInnen eines bestimmten Gebietes
- keine Unterteilung in Wahlkreise
Parteien stellen vorher Kandidatenlisten auf
Bürger haben eine Stimme
Parteien entsenden Abgeordnete entsprechend ihres Stimmenanteils und ihrer Liste in die
Volksvertretung
Mehrheitswahlrecht (Persönlichkeitswahl)
Aufteilung in Wahlkreise
Aufstellung von Kandidaten auch von Parteien Unabhängige)
- Wähler haben eine Stimme und wählen Person direkt
Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt Unterscheidung zw. absoluter, relativer und qualifizierter Mehrheit)
Fünf-Prozent-Klausel
Verhältniswahlrecht würde eine Vielzahl von Parteien ermöglichen
Mehrheitsfindung auf diese Weise schwierig
- zur Erleichterung der Arbeit der Parlamente dürfen nur noch die Parteien mit Abgeordneten vertreten sein, die mindestens 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate errungen haben
Derjenige Kandidat erhält das Mandat, der einen vorher festgelegten Anteil aller
Stimmen erreicht hat
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