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geschichte referate |
Kirche im III. Reich
Katholiken und Protestanten
Wie standen sie zu den Nazis ?
n -1930 Katholiken verbieten Gläubigen Mitgliedschaft in der NSDAP
n -1933 Hitler garantiert den Kirchen die Religionsfreiheit in seinem Land
n -28.03.´33 Rk. Bischofskonferenz hebt NSDAP-Mitgliedsschafts-Verbot auf
n -25.04.´33 Hitler setzt Ludwig Müller als Referenten für die ev. Kirche ein
n -25.05.´33 Wahl von Fritz von Bodelschwingh zum ev. Reichsbischof
n -Juni.´33 Von Bodelschwingh wird von Hitler zum Rücktritt gezwungen
n -11.07.´33 Die 'Verfassung der Deutschen ev. Kirche' wird verabschiedet
n -20.07.´33 Konkordat zwischen Vatikan und deutschem Reich
n -27.09.´33 Müller wird zum ev. Reichsbischoff ernannt
n -Januar ´34 Dem Pfarrernotbund gehören 7036 Geistliche an
n -Oktober´34 Der Pfarrernotbund ruft auf, dem Reichsbischof das Gehorsam
n zu verweigern
Als der Nationalsozialismus in Deutschland Anfangs der 30er Jahre aufkam, untersagte die katholische Kirche ihren Gläubigen die Mitgliedschaft in der Haupt-Nazipartei, der NSDAP,
weil die Ziele der NSDAP nach Auffassung der Kirche nicht mit der katholischen Lehre vereinbar waren. Damit hatte sich die katholische Kirche schon früh deutlich gegen den aufkommenden Nationalsozialismus gestellt. Die Protestanten hatten sich bis dahin nicht zur politischen Lage geäußert.
Nachdem Hitler die Wahl gewonnen hatte, versuchte er, das deutsche Volk davon zu überzeugen, daß sich Kirche und Nationalsozialismus nicht ausschlössen. Deshalb versicherte er den Gläubigen in vielen Reden die Religionsfreiheit. In seinem Regierungsprogramm bezeichnete er "das Christentum als Basis unserer gesamten Moral". Außerdem sagte er, er sehe in den beiden christlichen Konfessionen wichtige Faktoren der Erhaltung des Volkes. Er sprach sich dafür aus, daß die Rechte dieser Konfessionen nicht angetastet werden sollten
Die nationale Regierung werde in Schule und Erziehung den christlichen Konfessionen den ihnen Zukommenden Einfluß einräumen und sicherstellen. Ihre Sorge gelte dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen Kirche und Staat. Kurz gesagt: Er versuchte die Christen und die Kirche auf seine Seite zu bringen, um dadurch mehr Kontrolle über das Volk zu haben.
Um keine Anhänger zu verlieren, fuhr die Kirche jetzt einen etwas unkritischeren Kurs. Viele Gläubige hatten sich nämlich von Hitlers Reden überzeugen lassen. Daher hob sie auf der Fuldaer Bischofskonferenz am 28.3.´33 das Verbot der NSDAP-Mitgliedschaft unter den Gläubigen auf.
Damit hatte sich die Lage zwischen der katholischen Kirche und den Nazis erst einmal entspannt. Schwieriger war allerdings die Situation bei den Protestanten da es unterschiedliche Landeskirchen gab, die sich noch dazu nicht einig waren. Es gab keinen
gemeinsamen obersten Bischof der evangelischen Kirche in Deutschland.
Daher konnte Hitler nicht mit allen ev. Kirchen beraten, wie z.B. mit dem Papst bei der kath. Kirche. Also strebte er an, eine ev. Staatskirche einzuführen.
Zu diesem Zwecke setzte er am 25.4. 1933 Ludwig Müller als seinen "Beauftragten für die Fragen der evangelischen Kirche" ein. Auf lang oder kurz wollte er ihn im Amt des ev. Reichsbischofs haben, ein Amt daß er erst noch einführen wollte, um eben mehr Kontrolle zu haben. Damit dieser neue "Reichsbischof" auch richtig von der Kirche anerkannt wurde, ließ
Hitler am 25.Mai 1933 Wahlen zum Reichsbischof stattfinden.
Doch die Vertreter der Kirche wählten nicht wie erwartet Müller, sondern Fritz von Bodelschwing zum Reichsbischof. Und damit hatte sich die ev. Kirche im Gegensatz zu den Katholiken gegen Staatskirche und Hitlers Politik ausgesprochen.
Natürlich war Hitler mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Eigentlich wollte er mit der Wahl doch nur zeigen, wie sehr doch alle mitbestimmen dürften. Dieser Versuch ging daneben. Bodelschwing wird im Juni 1933 endgültig von Hitler abgesetzt, da er an seinem Ziel, eine Staatskirche zu gründen, festhielt.
Am 11.7.1933 verabschiedete die ev. Reichssynode die Verfassung der Deutschen ev. Kirche . In dieser Verfassung legte die Deutsche ev. Kirche eindeutig ihre Haltung zu bestimmten Fragen im Zusammenhang mit Politik Hitlers dar. Dies war nötig, weil die Vorkommnisse zwischen der ev. Kirche und Hitler (z.B. die Wahl des Reichsbischofs)
das Verhältnis undeutlich machten. Zwar war es kein "Freundschaftsabkommen" , jedoch waren die Positionen eindeutig geklärt. Die ev. Kirche stellte klar, daß sie nur an Jesus Christus glaubt, daß sie für einen Reichsbischof ist, und daß die Selbständigkeit der Landeskirchen gewahrt werden muß.
Zu einer scheinbaren Einigung kam es zwischen der kath. Kirche und den Nationalsozialisten
am 20.Juli 1933 in Form eines Konkordats. Zuerst die wichtigsten Punkte:
Artikel 1 ) Das deutsche Reich gewährleistet die Religionsfreiheit und die Ausübung des kath.
Artikel 21) Der Religionsunterricht in den Schulen bleibt bestehen.
Artikel 23) Neue katholische Schulen werden weiterhin eingerichtet.
Artikel 31) Katholische Einrichtungen die "kulturellen, christlichen, karitativen" werden
in ihrer Tätigkeit geschützt.
Artikel 32) Geistlichen wird aufgrund der besonderen Verhältnisse in Deutschland die Mitgliedschaft in Parteien untersagt.
Das Abkommen war nur scheinbar, weil Hitler damit nur rein politische Ziele verband. Die drei Vorteile für ihn waren:
1. Die Widerlegung der Behauptung, der NS sei unchristlich und kirchenfeindlich.
2.Die rückhaltlose Anerkennung des neuen Regimes durch den Vatikan
3.Der Vernichtung des christl. Gewerkschaftswesen und der Zentrumspartei als politische Faktoren.
Unterdessen gab es in der Beziehung zwischen der ev. Kirche und dem Nationalsozialismus
endgültig einen Reichsbischof, damit eine indirekte Staatskirche.
Am 27.9.1933 wird Ludwig Müller von Hitler endgültig zum ev. Reichsbischof eingesetzt.
Nun hatte Hitler durch das Konkordat mit den Katholiken und durch den Reichsbischof , der ja sein Vertrauter war, starken Einfluß auf die beiden Kirchen
Doch viele ev. Gläubige waren mit dieser engen Verbindung zwischen Hitler und der Kirche nicht mehr einverstanden. Dadurch spaltete sich die ev. Kirche in zwei grobe Teile:
Einmal die hitlerhörigen ev. Christen und auf der anderen Seite der Widerstand.
Im September 1933 gründet der Pfarrer Martin Niemöller in Berlin-Dahlem den "Pfarrer-Notbund" , der das Führerprinzip und die Arierparagraphen der ev. Kirche ablehnten. Dieser Bund half Nichtarischen Pfarrern und wies die Machtansprüche der hitlerhörigen ev. Kirchen zurück. Der Notbund wuchs rasch, Mitte Januar 1934 gehören ihm 7036 Geistliche an, den Deutschen Christen dagegen nur 2000. Die übrigen 9000 Pastoren schlossen sich keiner Richtung an. Aus dem Pfarrer-Notbund und anderen kleinen Widerstandsbewegungen entwickelte sich schnell die bekennende Kirche.
Im Mai fand in Barmen die erste Reichsbekenntnissynode statt, die von 19 Landeskirchen, Lutheranern und Reformierten beschickt wurde.
In "6 Biblischen Sätzen gegenüber den Irrlehren der d. Christen" bekannten sie sich zu den Grundsätzen der Bibel. Die eigentlich zerstrittenen Landeskirchen und die reformatorischen und lutherischen ev. Christen hielten plötzlich im Widerstand gegen den Staat zusammen.
Zwar herrschte auf dem Papier die Verbindung zwischen Hitler und der ev. Reichskirche; noch dazu gab es den Hitlerhörigen Reichsbischoff Ludwig Müller, allerdings war die bekennende Kirche deutlich in der Mehrheit.
Die zweite Bekenntnissynode in Berlin-Dahlem wählte im Oktober 1934 die "vorläufige Leitung der D. ev. K." und verkündete, daß "kirchlich Notrecht".
Die Gemeinden und Pfarrer wurden aufgefordert, dem Reichsbischoff den Gehorsam zu verweigern und der von der Bekenntnissynode eingesetzten Kirchenleitung zu folgen.
Damit war die prot. K. gespalten; der Reichsbischoff und die D. Christen verloren wegen ihrer Minderheit schnell an Einfluß und wurden schließlich von Hitler fallengelassen. Die Gleichschaltung war mißlungen.
Der
Nationalsozialismus erlitt seine erste offene Niederlage.
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