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Werten Sie die Verfassung von 1791.
Beziehen Sie u.a. Stellung zu der Umsetzung, der in der Präambel enthaltenen Menschen- und Bürgerrechte, zur Gewaltenteilung, zur vorheri- gen Situation und die Vor- und Nachteile dieser.
Die Verfassung von 1 war die erste Verfassung Frankreichs. Sie veränderte das Land und seine Menschen. Obwohl sie nur ein Jahr in Kraft war, gilt sie dennoch als Vorbild aller späteren Verfassungen Kontinentaleu- ropas.
Vor 1 wurde Frankreich durch den despotischen Absolutismus geprägt. Der König herrschte souverän, während das Volk keinerlei Mitbestimmungsrechte hatte. Die neue Verfassung änderte viele Dinge im Vergleich zum vorherigen Zustand zum Positiven. Jedoch kann auch manches als negativ angesehen werden.
Die Veränderungen sahen die Abschaffung vieler Dinge vor. So sollte es z.B. keinen Adel mit seinen erblichen und käuflichen Titeln, die Lehnsherrschaft und die Standesunterschiede nicht mehr geben.
Die Verfassung baute sich auf den Grundsätzen der Menschen- und Bürgerrechte auf, die in ihrem Vorwort verankert sind. Man sah in der Unkenntnis und Mi achtung der Menschenrechte die Ursache für die öffentlichen Mißstände und die Verdorbenheit der Regierung.
Zunächst verlor der König seine Macht, in dem die Gewaltenteilung eingeführt wurde. Sein Handlungsgebiet beschränkte sich von nun an nur auf die Exekutive ausführende Gewalt . Das , Hauptorgan' der neuen Regierung bildete die Nationalversammlung. Sie wurde vom Volk gewählt und galt somit als Volksvertretung. Dennoch hatten viele Bürger nicht die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben, da sie nicht zu den wahlberech- tigten Aktivbürgern zählten. Wählen durfte nur Männer, die Franzosen waren, einen bestimmten Steuersatz zahlten und nicht dem Bedienstetenstand angehörten. Somit war im Grunde genommen nur das Besitzbürgertum in der Lage, politisch mitzubestimmen. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Menschenrechten in der Präambel, aus der hervorgeht, dass alle Bürger das Recht haben, persönlich oder durch ihre Vertreter an der Schaffung der Gesetze mitzuwirken. Frauen, Tagelöhner, Bedienstete etc. wurden durch das Zensuswahlrecht aus dem politischen Bild verdrängt. Durch diese Klausel gelang es diesen Menschen auch nicht, Mitglied der Nationalversammlung zu werden.
In Frankreich sollte nun Volkssouveränität eine große Rolle spielen, die durch eine repräsentative Verfassung nur z.T. zum Ausdruck kam. Der König verlor zwar viel seiner Macht, blieb aber dennoch Teil der Regierung. Der Machtverlust kam u.a. durch die Dezentralisierung Frankreichs durch die Einteilung Frankreichs in Departements und Gemeinden, die das Selbstverwaltungsrecht besa en, zu Stande.
Dem König wurden Minister unterstellt, die er ernannte und auch entlassen konnte. Die Minister waren der
Nationalversammlung Rechenschaft schuldig. So konnte die Legislative die Exekutive kontrollieren. Jedoch war der König nicht ganz machtlos. So besaß er ein suspensives Vetorecht und seine Persönlichkeit wurde immer noch als unverletzlich und geheiligt angesehen.
Die dritte Gewalt war die Judikative. Sie bestand aus vom Volk (Besitzbürgern) gewählten Richtern, die auch vom König anerkannt wurden. Das Positive war, dass statt der patrimonialen Gerichte mit der ständischen Gerichtsordnung nun Geschworenengerichte existierten. Nach englischen Vorbild wurden außerdem für die
freiwillige und Sühnegerichtsbarkeit Friedensrichter eingeführt.
Im Großen und Ganzen brachte die neue Verfassung positive Veränderungen. Mehr Menschen konnten mitbestimmen. Jedoch war wieder nicht das ganze Volk am politischen System beteiligt. Nur das Besitzbürgertum besaß politische Macht. Die Ständeordnung wurde zwar beseitigt, doch trat an ihre Stelle nun die Trennung nach Besitz. Auch fand keine vollständige politische Umwälzung statt, da der König ja immernoch Macht besa . Jedoch kann es als positiver Fortschritt angesehen werden, das anstatt des absolutistischen Staates nun eine monarchische Regierung vorliegt.
Die in der Präambel verankerten Menschen- und Bürgerrechte wurden als die Quelle jeglicher Staatsgewalten und Gesetze angesehen. Auch sollten sie als Ausdruck des allgemeinen Willens zur Anderung der Situation in Frankreich angesehen werden. Jedoch sagen Menschen- und Bürgerrechte nichts über die real existierende politische und soziale Gleichheit im Land aus. Trotz der Reformen bzw. gerade deswegen lebten viele Franzosen in Armut, da durch die Abschaffung der Lehnsherrschaft auch die soziale Absicherung der Bauern teilweise wegfiel. Dennoch ist z.B. die nun herrschende Religionsfreiheit als positiv anzusehen.
Die Verfassung sollte auf den Menschen- und Bürgerrechten basieren. Dies kam aber nun zum Teil zum Tragen, da zwar Meinungs- und Pressefreiheit herrschte, aber viele Menschen, wie bereits erwähnt, wurden ausgegrenzt.
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