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Referat Die Europäische Gemeinschaft (EG)

politik referate

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Die Europäische Gemeinschaft (EG)

1 Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG)

Die im EWG-Vertrag festgelegten wirtschaftlichen Grundsätze wurden nach und nach in die Praxis umgesetzt, und im Juli 1967 schlossen sich die drei Gemeinschaften (EWG, EGKS und EURATOM) unter dem gemeinsamen Dach der Europäischen Gemeinschaft zusammen. Nach der Vollendung der Zollunion 1968 wurden bis zu dem Zeitpunkt, als der französische Präsident de Gaulle im Mai 1969 zurücktrat, keine Fortschritte bei der Erweiterung der EG

oder bei anderen neuen Vorschlägen erzielt. Der neue Präsident Frankreichs, George

Pompidou, stand Initiativen innerhalb der EG wesentlich aufgeschlossener gegenüber. Auf Vorschlag Pompidous wurde im Dezember 1969 in Den Haag (Niederlande) ein

Gipfeltreffen der Staatsoberhäupter aller Mitgliedstaaten abgehalten. Der Gipfel ebnete den

Weg für die Schaffung eines dauerhaften Finanzierungssystems der EG, für eine erweiterte außenpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedernationen und für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Großbritannien, Irland, Dänemark und Norwegen.


2 Erweiterung der EG

Im Januar 1972 wurden nach fast zweijährigen Verhandlungen Beitrittsverträge unterzeichnet, die die Aufnahme von vier Bewerberländern zum 1. Januar 1973 vorsahen. Großbritannien, Irland und Dänemark wurden planmäßig aufgenommen. Norwegen sprach sich jedoch in einer Volksabstimmung gegen die Mitgliedschaft aus.

In Großbritannien gab es weiterhin Widerstand gegen eine EG-Mitgliedschaft. Als aber 1974 die Labour-Partei wieder an die Macht kam, erfüllte sie ihr Wahlversprechen und verhandelte

erneut über Bedingungen für die Mitgliedschaft Großbritanniens, vor allem unter finanziellen

Gesichtspunkten. Die Nachverhandlungen führten nur zu geringfügigen Anderungen, doch begann dadurch in der EG eine Zeit der Unsicherheit. Die Labour-Regierung, in sich uneinig

über die Haltung zur Europäischen Gemeinschaft, unterstützte dennoch eine dauerhafte EG- Mitgliedschaft und ließ im Juni 1975 zu dem Thema einen Volksentscheid durchführen. Obwohl sich einige Gruppen heftig widersetzten, stimmte das britische Volk für eine Fortsetzung der Mitgliedschaft.

1979 und 1980 behauptete die britische Regierung, die Höhe ihrer Beiträge würde den erzielten Nutzen weit übersteigen und versuchte erneut, ihre Mitgliedsbedingungen zu ändern.

Der Konflikt wurde im Frühjahr 1980 bereinigt, als sich einige Länder bereiterklärten, einen

größeren Anteil der EG-Ausgaben zu übernehmen. 1984 beschloß man, daß Großbritannien einen Teil seiner Nettojahresbeiträge erlassen bekäme.

Griechenland trat der EG 1981 bei. Ihm folgten 1986 nach achtjährigen Verhandlungen Spanien und Portugal. Zu weiteren bedeutenden Entwicklungen der siebziger und achtziger Jahre gehörten die Ausdehnung der EG-Beihilfen auf weniger entwickelte Länder besonders

auf ehemalige Kolonialgebiete der Mitgliedstaaten , die Einführung des Europäischen

Währungssystems, um Stabilität zwischen den Währungen der Mitglieder zu erzielen sowie

Fortschritte bei der Verminderung von Handelsbarrieren und der Errichtung eines

Binnenmarktes. Am 1. Januar 1995 traten Schweden, Finnland und sterreich der EU bei.


Das Europäische Währungssystem (EWS)

Die Einführung des Europäischen Währungssystems im März 1979 war ein erster Schritt in Richtung Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Das anfängliche Ziel, die WWU bis 1980 zu erreichen, erwies sich als zu optimistisch. Die Umtauschkurse der Mitgliederwährungen schwankten stark, und die Abwertung einiger Währungen begrenzte das Wachstum und führte zu hoher Inflation. Das EWS sollte die Umtauschkurse stabilisieren und die Inflation eindämmen, indem es Schwankungen nur innerhalb kleiner Abweichungen von einem Mittelkurs erlaubte. Man führte eine gemeinsame, künstliche, europäische Währungseinheit englisch: European Currency Unit, ECU) ein, mit der man die mittleren Umtauschkurse festsetzen konnte. In den ECU gehen alle EG-Währungen ein. Sie werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung ihres Landes gewichtet. Übersteigen Währungen die Grenze der Schwankungsbereiche, die bei 2 25 Prozent liegt, so müssen die Zentralbanken der jeweiligen Länder durch Verkauf der stärkeren Währung und Ankauf der schwächeren einschreiten. Das EWS verpflichtet auch die Mitgliederregierungen dazu, entsprechende wirtschaftspolitische Schritte zu unternehmen, um eine andauernde Abweichung vom Mittelkurs zu verhindern. Das EWS trug zu niedrigeren Inflationsraten innerhalb der EG bei und verminderte die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Währungsschwankungen in den achtziger Jahren. Weltwirtschaftlich soll so mit dem EWS ein dritter Währungsblock neben US-Dollar

und japanischem Yen entstehen, um auch das internationale Wirtschafts- und

Währungssystem zu stabilisieren.

4 Auf dem Weg zum Binnenmarkt

Die wichtigsten Fortschritte in der EG während der achtziger Jahre wurden auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt erzielt. Die Entwicklung zum Binnenmarkt geschah unter der Führung des ehemaligen französischen Finanzministers Jacques Delors, der 1985

Vorsitzender der Europäischen Kommission wurde.

Auf ihrem Gipfeltreffen in Mailand (Italien) legte die Kommission einen Siebenjahresplan vor, in dem fast alle Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedstaaten aufgehoben werden sollten. Der Europäische Rat nahm den Plan an. Das Ziel, bis zum 31. Dezember 1993 einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, beschleunigte Reformen in der EG und verstärkte die Zusammenarbeit und die Einigung zwischen den Mitgliedstaaten. Schließlich führte es zur Bildung der Europäischen Union.

 

Bild: Jacques Delors

Ein Hindernis für die vollständige wirtschaftliche Einigung war die gemeinsame Agrarpolitik. In den achtziger Jahren fielen ungefähr zwei Drittel der jährlichen EG-Aufwendungen auf die gemeinsame Agrarpolitik (Erträge kamen aus Importabgaben und aus bis zu zwei Prozent der durch die Mitgliedstaaten einbehaltenen Mehrwertsteuer). Die gemeinsame Agrarpolitik förderte die Überschußproduktion einiger Rohstoffe, zu deren Kauf die EG verpflichtet war. Dies führte zu Subventionszahlungen an einige Länder auf Kosten anderer. Auf einem Sondergipfeltreffen 1988 einigte sich die EG auf Mechanismen, um diese Zahlungen zu begrenzen. Im Haushalt des Jahres 1989 machten die Agrarsubventionen

erstmals seit den sechziger Jahren weniger als 60 Prozent der gesamten EG-Ausgaben aus.

Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Der festgelegte Zeitplan für den Binnenmarkt machte deutlich, daß die EG größere Macht brauchte, um alle Probleme bei der Abschaffung der Handelsbarrieren rechtzeitig zu lösen. Der Ministerrat mte jede Entscheidung einstimmig treffen. Somit besaß jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht und konnte den politischen Prozeß bremsen. Die Einheitliche Europäische Akte, die im Dezember 1985 den zwölf Mitgliedstaaten vorgelegt wurde und am 1. Juli 1987 in Kraft trat, brachte erstmals seit den Verträgen von Rom 1957) bedeutende Anderungen im Aufbau der EG. Dazu gehörte die Einführung des gewichteten Mehrheitssystems, das die Einführung des Binnenmarktes beschleunigen half.

Die Einheitliche Europäische Akte brachte auch andere wichtige Anderungen. Der Europäische Rat, der den Binnenmarkt sehr stark vorantrieb, bekam offiziellen Status. Das Europäische Parlament erhielt eine stärkere Stimme und größeren Einfluß. Die Entscheidungskompetenz über Gesetzesvorlagen verblieb aber beim Ministerrat. Die Mitgliedstaaten einigten sich auf eine einheitliche politische Linie und gemeinsame Standards bei Themen wie Steuern, Arbeitslosigkeit, Gesundheit und Umwelt. Eine gemeinsame Außenpolitik sollte sich vor allem um eine engere sicherheitspolitische Zusammenarbeit bemühen und Standpunkte der EG-Staaten bei internationalen Organisationen und Konferenzen abstimmen. Vor dem neu eingerichteten Gericht der Ersten Instanz können Einzelpersonen, Organisationen und Körperschaften Beschwerden gegen EG-Beschlüsse einbringen. Außerdem entschieden sich alle Mitgliedstaaten dazu, ihre wirtschaftlichen und geldpolitischen Maßnahmen nach dem Vorbild des EWS untereinander abzustimmen.

6 Veränderungen in Europa in Bezug auf die EG

Die Befürworter einer Wirtschafts- und Währungsunion argumentierten, es könne keinen Binnenmarkt geben, solange Beschränkungen bei Geldüberweisungen oder aber auch Umtauschprämien den freien Kapitalfluß einschränkten. Man schlug einen Dreistufenplan zur Vollendung der WWU vor. Zur gleichen Zeit legte die Kommission eine Sozialcharta der Menschenrechte vor. Großbritannien stimmte gegen beide Vorschläge und zeigte sich besorgt darüber, seine Souveränität könne durch eine Machtausweitung der EG bedroht werden. Als jedoch die Veränderungen in ganz Europa eine rasche und geeinte Reaktion der EG nötig machten, schloß sich Großbritannien schließlich dem Plan für die WWU an.

Als sich die kommunistischen Regierungs- und Wirtschaftsformen in Osteuropa auflösten, wandten sich viele ehemalige kommunistische Länder um politische und wirtschaftliche Hilfe an die EG. Die EG einigte sich mit vielen dieser Länder auf wirtschaftliche Hilfsleistungen und Assoziierungsabkommen, schloß eine sofortige Mitgliedschaft jedoch aus. Auf dem Sondergipfel im April 1990 machte man für die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eine Ausnahme und ermöglichte dem Land nach Abschluß der deutschen Wiedervereinigung die automatische Eingliederung in die EG. Auf demselben Gipfel schlugen Deutschland und Frankreich eine Regierungskonferenz vor, die angesichts der raschen politischen Umwälzungen eine stärkere europäische Einheit anstreben sollte. Die britische Premierministerin Margaret Thatcher widersetzte sich den Rufen nach mehr Einheit, doch

1990 wurde mit John Major in England ein Premierminister gewählt, der gegenüber dem

Gedanken der europäischen Einheit eine versöhnlichere Haltung einnahm. Die

Regierungskonferenz, die zusammen mit anderen Konferenzen am Zeitplan für die WWU arbeitete, entwarf eine Reihe von Abkommen, die später zum Vertrag über die Europäische Union führten.



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