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EUROPA NACH NAPOLEON
Der Wiener Kongress
Der Wiener Kongress von 1814/15 leitet eine Glanzzeit europäischer Diplomatie ein In der kaiserlichen Residenz Wien treffen einander die brilliantesten Köpfe der Außenpolitik, um nach jakobinischem Chaos, napoleonischer Willkür und patriotische Befreiungskriegen der Welt eine staatliche Neuordnung, Frieden und Sicherheit zu geben.
Ohne je formell eröffnet worden zu sein, tagt der Kongress vom 18.9.1814 bis 9.6.1815 nach drei Grundmotiven:
die Restauration der Grenzen
die Bestätigung der Legitimität der Herrscher
Solidarität unter den Staaten
Ein Gleichgewicht der Mächte sollte das Erreichen dieser Ziele garantieren.
Unter dem Vorsitz des österreichischen Staatskanzlers Clemens Fürst Metternich waren die Vertreter aller Großmächte und der meisten europäischen mittleren u. kleineren Territorien versammelt. Insgesamt nahmen 468 Diplomaten am Kongress teil.
In den Verhandlungen kamen die Gegensätze zwischen den Großmächten wieder zutage:
Rußland beanspruchte ganz Polen
Preußen beanspruchte ganz Sachsen
Österreich, Großbritannien und Frankreich schlossen sich gegen diese Ansprüche zusammen
Territoriale Probleme und ihre Lösungen:
Polen
Das Großherzogtum Warschau (1807 von Napoleon errichtet)
blieb als Kongresspolen erhalten. Es wurde unter einer eigenen Verfassung der
russischen Kontrolle unterstellt und besetzt.
Krakau wurde Freistaat und unter österreichische, preußische und russische
Schutzherrschaft gestellt.
Polen bleibt also dreigeteilt und liefert Zündstoff für neue Konflikte.
Deutschland
wird ein föderativer Staatenbund. Dies ist ein Kompromiss
zwischen Preußen und Österreich, ein Ersatz für das 1806 aufgelöste "Heilige
Römische Reich". Der "Deutsche Bund" überlebt das Jahr 1866 nicht. Die
Konfrontation zwischen Wien und Berlin im deutschen Bruderkrieg (Königgretz)
bedeutet das Ende des Staatenbundes.
Als effizienter erweist sich die "Heilige Allianz", die auf eine Idee des Zaren
Alexander I. zurückgeht. Sie beschwört das geeinte Vorgehen der drei "großen
schwarzen Adler" (wegen der Wappensymbole so genannt) - Preußen, Rußland und
Österreich - in außenpolitischen Belangen.
Italien
Ursprünglich plante Metternich einen italienischen Bund,
der ähnlich dem "Deutschen Bund" sein sollte. Dies wurde aber vom Kaiser und
den Fürsten der habsburgisch - lothringischen Nebenlinien abgelehnt.
Der Kirchenstaat wurde in seinen alten Grenzen wiederher-
gestellt. Das Königreich beider Sizilien kam wieder an die spanischen
Bourbonen. Im Königreich Sardinien wurde die alte Dynastie wieder eingesetzt.
Damit blieb Italien politisch aufgesplittert.
Österreich
verzichtet auf seine westlichen Besitzungen. Belgien fällt
an die Niederlande, der Rest von Vorderösterreich kam an das Großherzogtum
Baden und an das Königreich Württemberg. Ersatz dafür waren die Lombardei,
Venezien und Dalmatien.
Durch die Verankerung der Macht des Hauses Habsburg in Italien, auf dem Balkan
und im Osten Europas sowie die führende Stellung im "Deutschen Bund" bleibt
Österreich ein Großmacht.
Doch im Laufe des 19. Jahrhunderts werde Deutsch, Italiener, Ungarn und Slawen
im Norden und Südosten ihre nationalen Ansprüche geltend machen und den
Vielvölkerstaat Österreich am Ende des 1. Weltkrieges zerstören.
Preußen
behauptet sich als europäische Macht und auch innerhalb des
"Deutschen Bundes".
Rußland
gelangt durch seinen Einfluss auf Polen zu bedeutendem
Ansehen (bis zum Ende des Krimkrieges).
Schweden
behauptet sich in Personalunion mit Norwegen als
nordeuropäische Macht.
Schweiz
wird als eigenständiger Staat mit immerwährender Neutralität
von den Großmächten bestätigt.
Frankreich
erhält seine Grenzen von 1792 bestätigt. Die Bourbonen
werden wieder in ihre Herrscherrechte eingesetzt.
Großbritannien
geht gestärkt aus den Wirren der "Napoleonischen Zeit"
hervor.
Die Siegerstaaten setzen auf dem Wiener Kongress ihr eigenes politisches System, den freiheitlichen Absolutismus, als Grundsatz der Neuordnung Europas durch.
Die echten Errungenschaften der Französischen Revolution werden von den Herrschern als "revolutionärer Schutt" bezeichnet.
Mehr als ein Woche vor der Schlacht bei Waterloo, am 9. Juni 1815 unterzeichnen die 8 Signatarmächte des 1. Pariser Friedens den Kongressakt. Man hat davon Abstand genommen, alle zur Unterzeichnung berechtigten unterschreiben zu lassen - es wären 1600 gewesen.
Ein Teil der Schlussakte des Wiener Kongresses war die "Deutsche Bundesakte". Diese legt die Gründung des Deutschen Bundes fest. Seine Grenzen entsprachen denen des Deutschen Reiches von 1790. Als oberstes Organ des Deutschen Bundes wurde der Bundestag als ständiger Gesandtenkongress der Staaten des Bundes eingerichtet. Den Vorsitz führte der österreichische Gesandte. In den wesentliche Fällen musste mit Einstimmigkeit, in allen anderen mit absoluter Mehrheit entschieden werden.
Österreich und Preußen gehörten dem Bund nur mit ihrem ehemaligen Reichsgebiet an. Jeder Bundesstaat war an den Beschluss des Bundestages gebunden, doch innerhalb seiner Grenzen ein souveräner Staat.
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