Europäischer
Gerichtshof,
Abk. EuGH
1957
errichtetes einheitl. Gericht der EU, bestehend aus 13 von den Regierungen der
Mgl.staaten einvernehmlich ernannten Richtern, die von 6 Generalanwälten
unterstützt werden; Sitz Luxemburg; u.a. zuständig für die Auslegung der
Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht);
entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat und Kommission
sowie von Mgl.staaten der EU.
Europarecht, das Recht der zwischenstaatl.
Integration Europas; im wesentl. seit dem Ende des 2.Weltkrieges sich
entwickelndes Rechtsgebiet. Das E. umfaßt zwei große miteinander verbundene
Bereiche: 1. das Recht der Errichtung und des Funktionierens der europ.
Organisationen (Primärrecht); 2. das im Rahmen dieser Organisationen gesetzte
Recht sowie das zu seiner Durchführung im innerstaatl. Bereich erlassene Recht
(Sekundärrecht). E. wird häufig auch als Synonym für das Recht der Europ.
Gemeinschaften (Gemeinschaftsrecht) verwendet.